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Neues Handelsvertreterrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten
In den VAE wird am 15. Juni 2023 ein neues Gesetz zur Regelung der Handelsvertretung in Kraft treten. Es bringt eine Reihe von grundlegenden Neuerungen mit sich.
25.05.2023
Von Jakob Kemmer | Bonn
Das neue Handelsvertretergesetz der VAE erweitert den Kreis derjenigen, die im Land als Handelsvertreter tätig werden können. Nach dem neuen Gesetz können nun auch erstmalig Unternehmen, die sich vollständig im Besitz von Staatsangehörigen der VAE befinden sowie öffentliche Aktiengesellschaften, die zu mindestens 51 Prozent im Besitz von Staatsangehörigen der VAE sind, als Handelsvertreter auftreten.
Bisher war die Handelsvertretung ausschließlich natürlichen Personen mit emiratischer Staatsangehörigkeit vorbehalten.
Eine weitere besondere Neuerung betrifft international agierende Unternehmen. Auch diese können nach dem neuen Gesetz nun erstmalig vom Kabinett der VAE die Erlaubnis erhalten, als Handelsvertreter tätig zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Unternehmen bisher keinen Handelsvertreter in den VAE hatte sowie die Handelsvertretung neu und noch nicht registriert ist.
Auch die Kündigungsvorschriften für einen Handelsvertretervertrag wurden neu gefasst. So muss beispielsweise die Partei, die einen Handelsvertretervertrag gemäß den Vertragsbedingungen kündigen möchte, die andere Partei von ihrer Kündigungsabsicht in Kenntnis setzen. Dies muss sie entweder mindestens ein Jahr im Voraus tun oder vor Ablauf der Hälfte der Vertragslaufzeit, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.