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Neues Markengesetz in den VAE
Am 2. Januar 2022 ist in den VAE ein neues Markengesetz in Kraft getreten. Damit setzen die VAE nun auch das gemeinsame Markengesetz des Golfkooperationsrates um.
07.01.2022
Von Jakob Kemmer
Wesentliche Neuerung ist eine neue Definition des Begriffs Marke. Sie enthält nun mehr Ausführungen zu nicht-konventionellen und geografischen Marken. So können neue Anmeldungen ab jetzt auch für Sprach-/Ton-, Geruchs- und 3D-/Hologramm-Marken eingereicht werden. Mit dem neuen Markengesetz werden auch Anmeldungen in mehreren Klassen wie zum Beispiel für chemische oder pharmazeutische Produkte oder auch für Maschinen möglich sein. In den VAE gab es bisher ein Anmeldesystem mit nur einer einzigen Klasse.
Der allgemeine Schutz für Marken innerhalb des Gebietes des Golfkooperationsrates (GCC) beträgt 10 Jahre.
Zudem gelten aber auch neue Fristen, die zulasten der Markenanmelder gehen. So müssen Anmeldungen nun erst innerhalb von 90 statt bisher 30 Tagen ab dem Datum der Anmeldung geprüft werden. Auch die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln über die Zurückweisung von Markenanmeldungen beträgt nun nur noch 30 statt bisher 60 Tage.
Die sechs Mitgliedstaaten des GCC (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die VAE) hatten sich bereits im Jahr 2012 auf ein gemeinsames Markengesetz verständigt. Die einzelnen Staaten müssen das Gesetz allerdings erst noch in nationales Recht umsetzen. Dies ist mit dem neuen Markengesetz Nr. 36 aus 2021 in den VAE nun schließlich erfolgt. Dadurch wird das alte Markengesetz Nr. 37 aus 1992 abgelöst.
- GTAI-Fact Sheet: Wirtschaftsrecht der Golfstaaten
- GTAI-Webinar: Rechtsvereinheitlichung im Golfkooperationsrat (Aufzeichnung)
- GCC-Markengesetz