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Zollmeldung Vereinigte Arabische Emirate Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indien

Das Comprehensive Economic Partnership Agreement (CEPA) zwischen den VAE und Indien soll am 1. Mai 2022 in Kraft treten.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben ein Handelsabkommen mit ihrem zweitgrößten Handelspartner Indien unterzeichnet. Bei dem Abkommen handelt es sich um ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA). Es soll den Marktzugang sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen verbessern.

Handelsrelevante Inhalte des CEPA zwischen VAE und Indien

Warenhandel

  • Senkung oder Abschaffung von Zöllen für etwa 80 Prozent aller Waren (Tabelle Zollabbau für die nächsten zehn Jahre) 
  • Gesetzlicher Rahmen für technische Regulierungen, Standards und Konformitätsbewertungsverfahren
  • Beugt indischen Subventionen für Waren vor, die in die VAE exportiert werden
  • Mechanismus für Konsultationen über nichttarifäre Maßnahmen

Ursprungsregeln

  • Vollständige Gewinnung oder Herstellung; ausreichende Be- oder Verarbeitung
  • Ausnahmen für Gold, Stahl und Kupfer
  • Nachweis per Ursprungszeugnis

Sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen

  • Detaillierter Mechanismus zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen
  • Keine unnötigen Handelsbarrieren
  • Klare Regeln für Audits, Zertifizierung und Einfuhrkontrolle

Technische Handelsbarrieren

  • Internationale Standards als Basis für technische Regulierung
  • Kooperationsmechanismus und Gremium

Zollverfahren und Handelserleichterungen

  • Enge Ausrichtung am WTO-Abkommen über Handelserleichterungen (TFA)
  • Kooperation beim Informationsaustausch mit dem Ziel, Handelskosten zu senken.

Schutzmaßnahmen

  • Konsultation vor Einleitung von Schutzmaßnahmenuntersuchungen
  • Mechanismus für bilaterale Schutzmaßnahmen
Quelle: United Arab Emirates Ministry of Economy


Neben dem Zollabbau und dem Umgang mit nichttarifären Handelshemmnissen regelt das Abkommen auch folgende Bereiche:

  • Handel mit Dienstleistungen
  • elektronischer Handel
  • öffentliches Beschaffungswesen
  • geistiges Eigentum
  • Investitionen
  • wirtschaftliche Kooperation
  • Streitbeilegung.

Die Parteien haben das bilaterale Abkommen am 18. Februar 2022 unterzeichnet. Es soll am 1. Mai 2022 in Kraft treten.

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