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Gleichzeitig verabschiedet das britische Parlament das Gesetz zur Abschaffung der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Jahreswechsel.
13.11.2020
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Das britische Einwanderungsrecht befindet sich im Umbruch. Zwei wichtige Rechtssetzungsverfahren zur Vorbereitung auf das Ende der Übergangsphase sind kürzlich abgeschlossen worden:
Am 11. November 2020 hat der „Immigration and Social Security Coordination (EU Withdrawal) Act 2020“ die letzte Stage des britischen Gesetzgebungsverfahrens absolviert und ist ab sofort geltendes Recht. Das Gesetz beendet diejenigen Regelungen, die EU-Staatsangehörigen Sonderrechte eingeräumt haben, und ermöglicht Änderungen an Vorschriften, die noch aus der Zeit der Mitgliedschaft in der EU stammen.
Außerdem hat die britische Regierung Ende Oktober die lang erwartete Novellierung der „Immigration Rules“ veröffentlicht. Betroffen sind die Regelungen für Besucher („Visitor Rules“), aber auch diejenigen für unternehmensinterne Versendungen („Intra-Corporate Transfers“) sowie für dauerhaftes Arbeiten im Vereinigten Königreich („Skilled Worker Route“). Für unternehmensintern Entsandte und Arbeitsmigranten wird es künftig eine Visumspflicht geben. Visa unter den neuen Regelungen, die ab Januar 2021 gelten, können bereits ab 1. Dezember 2020 um 9 Uhr britischer Zeit (10 Uhr deutscher Zeit) beantragt werden.
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