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Britische Immigration Rules mit leichten Änderungen

Für die Einreise in das Vereinigte Königreich (VK) kündigen sich Veränderungen an. Außerdem gibt es ein neues Visum, und Änderungen bei bereits existierenden.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das „Electronic Travel Authorisation Scheme“ (ETA) rückt näher. Für katarische Staatsangehörige tritt es im November 2023 in Kraft, für die anderen Staaten des Golf-Kooperationsrates im Februar 2024. Im weiteren Verlauf dieses Jahres wird es Schritt für Schritt auf weitere Staaten angewandt werden, vermutlich auch Deutschland. Das ETA gilt für diejenigen, die auf der Besucherroute ohne Visum einreisen können. Die Anmeldung soll mit Hilfe einer Smartphone-App erfolgen. Nach Erteilung gewährt sie den Reisenden in einem Zeitraum von zwei Jahren das Recht auf – auch mehrfache – Ein- und Ausreise ohne Visum.

Ab 13. April 2023 gibt es ein neues „Innovator Founder“ Visum. Dieses Visum ersetzt sowohl das alte Innovator Visum als auch das alte Start-up Visum – beide waren mit 299 beziehungsweise 377 Visumserteilungen im Jahr 2022 nicht sonderlich erfolgreich. Das neue Visum schafft zum Beispiel die bislang geforderten 50.000 GBP Startkapital ersatzlos ab. Neu geschaffen wird die Möglichkeit, nebenher zu arbeiten, solange die Arbeit eine Qualifikation von mindestens RQF3 erfordert.

Für das „Skilled Worker“ Visum gilt eine neue untere Verdienstgrenze: 26.200 GBP (bislang 25.600 GBP). Ebenfalls angehoben wurden die Mindestgehälter für das „Global Business Mobility (Senior or Specialist Worker)“ Visum auf 45.800 GBP (bislang 42.200 GBP) und für das Graduate Trainee Visum auf 24.220 GBP (bislang 23.100 GBP).


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