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Britisches Autumn Statement bringt Steueränderungen mit sich

Die vorgestellten Maßnahmen setzen den Fokus auf Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen. Damit nimmt die Regierung fast alle im Growth Plan 2022 vorgesehenen Änderungen zurück. 

Von Nadine Bauer | Bonn

Auf der Webseite der Regierung wird das Autumn Statement definiert als ein Update des Schatzkanzlers über die Steuer- und Ausgabenpläne der Regierung auf Grundlage der jüngsten Wirtschaftsprognose. Im neuesten Statement sind für Unternehmen von besonderer Relevanz:

  • Der Schwellenwert für die Sozialversicherung des Arbeitgebers (National Insurance Secondary Threshold) wird von April 2023 bis April 2028 9.100 Pfund Sterling betragen. Der Beschäftigungsfreibetrag verbleibt bei 5.000 Pfund Sterling.
  • Der Grenzwert für die Mehrwertsteuerregistrierung beläuft sich bis März 2026 auf 85.000 Pfund Sterling.
  • An der geplanten Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 19 auf 25 Prozent für Unternehmen mit Gewinnen von über 250.000 Pfund Sterling ab April 2023 wird festgehalten. Zudem will die Regierung die Säule 2 des im Rahmen der OECD erarbeiteten Zwei-Säulen-Projekts umsetzen: Die globale effektive Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent soll für Rechnungszeiträume, die am oder nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, gelten.

Im Rahmen der individuellen Einkommensteuer ergeben sich folgende Änderungen:

  • Der Schwellenwert für den Spitzensteuersatz von 45 Prozent (additional rate) wird ab dem 6. April 2023 von 150.000 Pfund Sterling auf 125.140 Pfund Sterling Jahreseinkommen gesenkt.
  • Die Freibeträge für den Grundsteuersatz von 20 Prozent (basic rate) und den höheren Satz von 40 Prozent (higher rate) der Einkommensteuer sowie die Schwellenwerte für die Sozialversicherung (national insurance) werden bis April 2028 eingefroren.

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