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Rechtsbericht | Vereinigtes Königreich | Dienstleistungserbringung

Das britische Global Business Mobility Visum kommt

Die britische Regierung implementiert neue Regeln für Visa, die eine vorübergehende wirtschaftliche Betätigung im VK ermöglichen sollen. Startschuss ist der 11. April 2022.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das Global Business Mobility (GBM) Visum ist letztlich eine Konsolidierung verschiedener Visa, die – von einer Ausnahme abgesehen – bereits existieren. Die Bezeichnungen ändern sich, die materiellen Änderungen halten sich hingegen im Rahmen. Dieser Bericht erläutert die wesentlichen Änderungen bei den folgenden Visumsarten:    


Erste Kategorie: Senior or Specialist Worker

Diese Kategorie ersetzt den Intra-Company Transfer. Es geht also um Personal, das vorübergehend bei einer Konzerngesellschaft im Vereinigten Königreich (VK) zum Einsatz kommt. Hierbei geht es ausschließlich um Führungskräfte und Spezialisten. Die infrage kommenden Tätigkeiten sind im Anhang „Skilled Occupations“ (Sub-Kategorie GBM) aufgezählt.

Materiell ändert sich wenig: die britische Gesellschaft benötigt eine Sponsorship Licence, das Mindestgehalt erhöht sich leicht auf 42.400,- Pfund pro Jahr. Im Einzelfall können höhere Gehälter zu zahlen sein, letztlich entscheidend ist nämlich das für die jeweilige Tätigkeit übliche Gehalt. Wer dieses Visum nutzen will, muss mindestens seit einem Jahr bei der Schwestergesellschaft beschäftigt gewesen sein, es sei denn, das jährliche Gehalt übersteigt 73.900,- Pfund. Ein Nachweis englischer Sprachkenntnisse ist nach wie vor nicht erforderlich.

Das Senior / Specialist Worker Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu fünf, bei einem Gehalt von über 73.900,- Pfund sogar von bis zu neun Jahren. Anders als zwischenzeitlich diskutiert kann dieses Visum auch zukünftig nicht zu einem dauerhaften Bleiberecht im Vereinigten Königreich führen.


Zweite Kategorie: Graduate Trainee

Auch bei der Graduate Trainee Kategorie handelt es sich um eine Spielart des Intra-Company Transfer Visums, dieses Mal für Nachwuchskräfte, die, oftmals in firmeneigenen Trainee-Programmen, im Ausland eingesetzt werden. Die Vorbeschäftigung bei der Schwestergesellschaft braucht statt einem Jahr nur drei Monate zu betragen, und das Mindestgehalt beträgt 23.100 Pfund oder zumindest 70% der üblichen Vergütung für eine vergleichbare Tätigkeit (bei Gesundheits- oder Erziehungsberufen 100%).

Dieses Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr. Ansonsten gibt es viele Parallelen zum Senior / Specialist Worker Visum. Insbesondere Liste der in Betracht kommenden Tätigkeiten gilt auch hier.  


Dritte Kategorie: Service Supplier – vormals CSS

Diese Kategorie erfasst vertragliche Dienstleistungserbringende, und zwar sowohl angestellt als auch selbständig. Auch hier gibt es einiges an Kontinuität: Es bleibt die Notwendigkeit des Sponsorships durch den britischen Auftraggeber, und die mindestens einjährige Vorbeschäftigungszeit in der eigenen Firma – beziehungsweise für die entsendende Gesellschaft – ist nach wie vor erforderlich. Ebenfalls notwendig: dreijährige (Angestellte) beziehungsweise sechsjährige (Selbständige) Erfahrung in der Erbringung der relevanten Dienstleistung.

Hinsichtlich der möglichen Tätigkeiten gilt, wie auch bei den oben genannten Kategorien, dass sie im Anhang „Skilled Occupations“ genannt und ausdrücklich als „eligible“ für die GBM (Global Business Mobility) Visa gekennzeichnet sein muss. Alternativ, als Option B, gilt die Anforderung eines Hochschulabschlusses, oder einer vergleichbaren technischen Qualifikation.

Sponsorship wird nach wie vor erforderlich sein. Das Visum wird in der Regel für maximal sechs Monate, ausnahmsweise für bis zu zwölf Monate ausgestellt werden.


Vierte Kategorie: Secondment Worker

Als „Secondment Worker“ kann sich um ein Visum bewerben, wer im Rahmen eines „high value contract or investment“ für seinen ausländischen Arbeitgeber im VK sein und arbeiten muss. In dem (unten verlinkten) Statement of Changes findet sich, anders als in den Ankündigungen, keine konkrete Vertragssumme. Was also als „high value“ gilt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zuverlässig bestimmbar.

Die angestrebte Tätigkeit muss im Anhang „Siklled Occupations“ gelistet sein. Auch Sponsorship ist hier erforderlich. Bei „contracts“ können die Vertragspartner als Sponsoren auftreten, aber wie das Sponsorship bei „investments“ funktionieren soll, müsste sich erst noch herausstellen.

Zur maximalen Aufenthaltsdauer der Secondment Worker gilt: im Grundsatz für die Dauer der notwendigen Tätigkeit / Erledigung der Aufgaben plus 14 Tage oder nach einem Jahr nach Arbeitsantritt im Vereinigten Königreich. Eine Verlängerung ist möglich, darf aber nicht dazu führen, dass bei der Zusammenrechnung von Zeiten mit anderen Visa mehr als fünf Jahre innerhalb eines sechsjährigen Zeitraums im VK zusammenkommen.


Fünfte Kategorie: UK Expansion Worker

Hier geht es um Mitarbeitende eines ausländischen Unternehmens, die an der Expansion des Geschäfts in das VK arbeiten. Wenn es bereits eine geschäftliche Tätigkeit dort gibt, ist sie nicht mehr offen und es muss eine andere Route gefunden werden.

Auch diese Route ist ausschließlich für Spezialisten und Führungskräfte zugänglich. Sponsorship ist erforderlich – auch hier wird die Praxis erst noch zeigen müssen, wie dies konkret funktioniert.

Es gibt eine Anforderung an das Mindestgehalt: 42.400,- Pfund pro Jahr oder die übliche Vergütung für die Tätigkeit, je nach dem, was höher ist.

Bezüglich der maximalen Aufenthaltsdauer gilt das oben zum Secondment Worker Gesagte entsprechend.


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