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Neues britisches Beihilferecht ab Januar 2023

Nach dem Austritt aus der Europäischen Union musste die britische Seite die Subventionskontrolle national regeln. Ganz frei agieren konnte sie dabei nicht.  

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Am 4. Januar 2023 tritt der Subsidy Control Act 2022 in Kraft. Er regelt, wie und unter welchen Bedingungen die britische öffentliche Hand finanziell fördernd in die Wirtschaft eingreifen darf. Verhindert werden sollen insbesondere Wettbewerbsverzerrungen und ineffiziente Ausgaben öffentlicher Gelder. Auf der anderen Seite soll das öffentliche Interesse unterstützt werden, insbesondere auch das Erreichen von "net zero".

Bis zum Austritt aus der EU galt im Vereinigten Königreich (VK) noch das europäische Beihilferecht. In den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen spielte das Thema "Level Playing Field" eine wichtige Rolle. Hierbei ging es um die Befürchtung, dass sich eine Abkommenspartei durch Staatsbeihilfen Wettbewerbsvorteile gegenüber der anderen Partei verschaffen könnte. Im Handels- und Kooperationsabkommen gibt es deshalb den Titel XI (Gleiche Wettbewerbsbedingungen, Artikel 355 ff), dessen Kapitel 3 (Artikel 363ff) sich ausdrücklich der Subventionskontrolle widmet. Weiterhin zu nennen ist das WTO-Regelwerk "Agreement on Subsidies and countervailing Measures".     

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