Handelsabkommen sollen einen präferenzbegünstigten Handel mit Amerika ermöglichen. Zahlreiche Abkommen sind bereits seit 1. Januar 2021 (vorläufig) in Kraft.
Wie die nachstehende Tabelle zeigt, ist der Handel mit Amerika für das Vereinigte Königreich (VK) nicht unbedeutend.
Abkommen | Land | Handelsvolumen in 2021 (in Mrd. GBP) |
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Handelskontinuitätsabkommen | Kanada | 21,360 |
Handelskontinuitätsabkommen | Mexiko | 4,154 |
Abkommen "Andean Countries"
| Kolumbien | 2,349
|
Ecuador |
Peru |
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen "CARIFORUM trade bloc"
| Antigua und Barbuda | 2,573 |
Barbados |
Belize |
Bahamas |
Dominica |
Dominikanische Republik |
Grenada |
Republik Guyana |
Jamaika |
St. Christoph und Nevis |
St. Lucia |
St. Vincent und die Grenadinen |
Republik Suriname |
Trinidad und Tobago |
Assoziierungsabkommen "Central America"
| Costa Rica | 1,361
|
El Salvador |
Guatemala |
Honduras |
Nicaragua |
Panama |
Assoziierungsabkommen | Chile | 1,492 |
Abkommen mit der Andengemeinschaft
Das VK hat ein Handelsabkommen mit den folgenden drei Staaten der Andengemeinschaft geschlossen: Kolumbien, Ecuador und Peru. Alle drei Länder haben das Abkommen vollständig ratifiziert, sodass das Abkommen nun vollständig Anwendung findet.
Das Abkommen deckt dabei folgende Themen ab: Warenverkehr, Dienstleistungen, geistiges Eigentum und öffentliches Beschaffungswesen. Das Abkommen zwischen dem VK und den Andenstaaten spiegelt zum größten Teil das Abkommen zwischen der EU und der Andengemeinschaft wider (vgl. Roll-Over).
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Abkommen mit der Ländergruppe CARIFORUM
Das VK hat mit dem Handelsblock CARIFORUM ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) unterzeichnet. Keines der Länder hat das Abkommen bisher vollständig ratifiziert. Um die Kontinuität dennoch sicherzustellen, wurden Anwendungs- und Überbrückungsmechanismen eingeführt.
Das WPA zielt vor allem darauf ab, den Handel sowie Investitionen zu fördern, ein nachhaltiges Wachstum zu generieren und die Armut in den Entwicklungsländern zu bekämpfen.
Das VK verpflichtet sich, einen sofortigen zollfreien und quotenfreien Zugang zu Waren zu gewährleisten, die aus den CARIFORUM-Staaten exportiert werden. Die CARIFORUM-Staaten verpflichten sich im Gegenzug zu einer schrittweisen Zollliberalisierung der Waren, wobei Ausnahmen für sensible Waren bestehen.
Das WPA deckt neben dem Warenhandel auch folgende Themen ab: Dienstleistungen, geistiges Eigentum und öffentliches Beschaffungswesen.
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Abkommen mit Zentralamerika
Das VK hat ein Assoziierungsabkommen mit 6 Staaten Zentralamerikas geschlossen. Alle sechs Staaten haben das Abkommen bereits vollständig ratifiziert. Das Abkommen findet seit dem 1. Januar 2021 Anwendung.
Das Abkommen spiegelt in weiten Teilen das Abkommen zwischen der EU und Zentralamerika wider. Themen wie Warenverkehr, Dienstleistungen, geistiges Eigentum und öffentliches Beschaffungswesen werden geregelt.
Dank des Abkommens profitieren beide Vertragsparteien auch weiterhin von einem präferenzbegünstigten Handel. Zudem erlaubt das Abkommen auch weiterhin die Nutzung von EU-Materialien für Exporte in die zentralamerikanischen Länder. Wichtig: Beachten Sie hier die entsprechenden Ursprungs- und Kumulierungsregeln.
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Assoziierungsabkommen mit Chile
Das VK hat ein Assoziierungsabkommen mit Chile unterzeichnet, welches folgende Themen abdeckt: Warenhandel, Dienstleistungen, geistiges Eigentum und öffentliches Beschaffungswesen.
Chile hat das Abkommen bereits vollständig ratifiziert, so dass das Abkommen bereits Anwendung findet. Die Präferenzzollsätze zwischen dem VK und Chile gelten ebenfalls seit dem 1. Januar 2021.
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Von Melanie Hoffmann
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Bonn