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Zoll
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Zollmeldung Vereinigtes Königreich Internationale Handelsabkommen
Vorläufige Anwendung zwischen dem Vereinigten Königreich und Norwegen seit 1. Dezember 2021. Weitere Notifikationen werden erwartet.
08.12.2021
Von Melanie Hoffmann | Bonn
Das am 8. Juli 2021 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und den drei EWR-EFTA-Staaten wird das bisherige Interimsabkommen (Roll-over) ersetzen. Seit dem 1. Dezember 2021 findet es vorläufig Anwendung zwischen dem VK und Norwegen. Weitere Notifikationen, die die Anwendung zwischen dem VK und Liechtenstein sowie Island widerspiegeln, stehen noch aus.
Es deckt neben den üblichen Themen wie Warenhandel, Dienstleistungen, Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen und geistiges Eigentum, auch sehr fortschrittliche Themen, wie zum Beispiel Kleine und Mittelständische Unternehmen, E-Commerce und nachhaltige Entwicklungen ab.
Elektronische Verfahren, Dokumente und Unterschriften sowie moderne digitale Bestimmungen sollen einen schnelleren und unkomplizierten Warenverkehr zwischen den Vertragsstaaten ermöglichen und mit Einsparungen für Unternehmen einhergehen.
Das Abkommen sieht für zahlreiche Waren (weiterhin) einen zollfreien Handel vor. Zudem regelt es sanitäre phytosanitäre (SPS)-Maßnahmen sowie technische Handelshemmnisse (TBT), die den Handel zwischen den Parteien beeinträchtigen könnten.
Die Ursprungsregeln basieren auf den überarbeiteten Regeln des Pan-Euro-Med-Abkommens und sehen eine volle Kumulierung mit der EU vor.