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Zollbericht Vereinigtes Königreich Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Handelsabkommen zwischen Vereinigtem Königreich und Neuseeland

Das Handelsabkommen trat am 31. Mai 2023 in Kraft.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Knapp drei Jahre nachdem die Verhandlungen aufgenommen wurden, tritt das Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und Neuseeland in Kraft. Seit dem 31. Mai 2023 können britische und neuseeländische Unternehmen unter den Bedingungen des Abkommens Handel treiben. 

Kein Roll-Over-Abkommen

Das Abkommen zwischen dem VK und Neuseeland ist das zweite Abkommen (neben Australien), welches vollständig neu ausgehandelt wurde. Ein Roll-Over war nicht möglich, da die Europäische Union (EU) noch über kein bilaterales Abkommen mit Neuseeland verfügt.

Inhalte des Handelsabkommens

Das Abkommen sieht unter anderem den Abbau von Einfuhrzöllen vor. Demnach können seit dem 31. Mai 2023 100 Prozent der britischen Waren von den Einfuhrzöllen befreit in Neuseeland eingeführt werden. Im Gegenzug können die meisten (96,7 Prozent) der neuseeländischen Warenexporte zollbefreit oder zollermäßigt in das VK eingeführt werden. Für die Importe in das VK gilt eine gestaffelte Zollsenkung. Aus diesem Grund gelten für unter anderem wichtige landwirtschaftliche Produkte vorerst Zollkontingente.

Das Freihandelsabkommen sieht neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen auch weitere Kapitel vor. Wichtige Themen sind unter anderem: 

  • Digitalisierung,
  • Produktstandards und Zertifizierung,
  • Ursprungsregeln und Präferenzen, 
  • Wettbewerbsrecht, 
  • Handel mit Dienstleistungen, 
  • Öffentliches Beschaffungswesen,
  • Geistiges Eigentum,
  • Investitionsmöglichkeiten und -förderung,
  • Streitbeilegung,
  • Nachhaltigkeit und Umwelt,
  • Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU).

Quellen/weiterführende Informationen:

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