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Zollbericht Vereinigtes Königreich Brexit

Höhere Anforderungen an Lebensmitteleinfuhren in Großbritannien

Für Einfuhren aus der EU gelten seit dem Brexit strengere Regeln. Hier finden Sie die aktuellen Bestimmungen. Aber Achtung: 2024 ändern sich die Vorschriften erneut.

Von Stefanie Eich | Bonn

Änderungen ab 2024

Das Vereinigte Königreich setzt das neue Zollregime für Einfuhren aus der EU schrittweise um. Die britische Regierung hat die Fristen mehrmals verschoben. Bis die neuen Regelungen in Kraft treten, bleiben die aktuellen Regelungen bestehen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Bestimmungen.

Eine Übersicht über die Änderungen ab 2024 finden Sie hier


Seit 1. Januar 2022 müssen britische Importeure die Einfuhr von Lebensmitteln vorab anmelden. Ab 1. Juli 2022 war die Einführung weiterer Schritte geplant. Diese Änderungen und Kontrollen sind jedoch nicht in Kraft getreten, sodass aktuell für Einfuhren aus der Europäischen Union (EU) geringere Anforderungen im Vergleich zu Waren aus anderen Drittländern gelten. 

Vorgaben für tierische Erzeugnisse

Zu tierischen Erzeugnissen gehören unter anderem Fleisch, Fisch, Eier, Milchprodukte, Honig und Gelatine (Products of Animal Origin (POAO)). Seit 1. Januar 2022 besteht eine Pflicht zur Vorabanmeldung der Ware durch den Importeur über das Onlineportal IPAFFS. Die Anmeldung ist 24 Stunden vor Ankunft der Ware abzugeben. Die Anmeldung muss Angaben zum zugelassenen Betrieb sowie Details zur Ware, dem voraussichtlichen Eintreffen, dem Herkunftsland und dem Bestimmungsort enthalten. Eine Pflicht zur Vorlage einer Veterinärbescheinigung (Export Health Certificate) besteht nicht

Für bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs war ab 1. Juli 2022 ein Einfuhrverbot in Großbritannien vorgesehen. Hierzu zählten beispielsweise gekühltes Hackfleisch (Rind, Schwein, Lamm, Hammel und Ziege) sowie gekühlte Fleischzubereitungen wie zum Beispiel Frikadellen oder Burger. Dieses Einfuhrverbot trat bisher nicht in Kraft. 

Ausnahmen gelten auch für zusammengesetzte Erzeugnisse 

Bei zusammengesetzten Erzeugnissen handelt es sich um für den menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel, die sowohl verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs als auch pflanzlichen Ursprungs enthalten. Beispiele hierfür sind Fertigprodukte wie Lasagne oder Tiefkühlpizza. Für diese Warenkategorie gelten dieselben Voraussetzungen für die Einfuhr wie für Erzeugnisse tierischen Ursprungs: Vorabanmeldungen über IPAFFS sind seit 1. Januar 2022 verpflichtend. Eine Pflicht zur Vorlage von Gesundheitszeugnissen gibt es nicht

Anforderungen bei der Einfuhr von Pflanzenprodukten

Die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten unterliegt ebenfalls bestimmten Voraussetzungen. Seit Ende der Übergangsphase gelten strengere Einfuhrbestimmungen für bestimmte regulierte Pflanzen und Pflanzenprodukte. Seit dem Jahreswechsel 2021/2022 wurden diese Vorgaben auf weitere geregelte Pflanzen und Pflanzenprodukte ausgeweitet. Es gilt seit 1. Januar 2022 eine Pflicht zur Vorabanmeldung. Für die Einfuhr geregelter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse ist kein Pflanzengesundheitszeugnis für die Einfuhr notwendig. Einfuhrkontrollen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen mit hoher Priorität finden weiterhin am Bestimmungsort der Ware statt.

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur EU. Während die EU Großbritannien seitdem wie ein Drittland behandelt, gewähren die Briten einseitige Übergangsbestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus der EU. Sie gelten nur für Einfuhren nach Großbritannien (England, Schottland und Wales). Warenverkehr mit Nordirland unterliegt weiterhin den Bestimmungen des EU-Binnenmarktes.

Zunächst war geplant, diese Vereinfachungen zum 1. Oktober 2021 auslaufen zu lassen. Stattdessen verschob die britische Regierung die Einführung mehrmals und kündigte schließlich an, das System der Einfuhrkontrollen für Lebensmittel, pflanzliche sowie tierische Erzeugnisse grundsätzlich zu ändern. 

Weiterführende Informationen

Alle Angaben sind allgemeiner Natur. Im Einzelfall können spezifischere Vorgaben gelten. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die Anforderungen für einzelne Produktgruppen in den Leitfäden der britischen Behörden zu überprüfen. Mit einer Aktualisierung der Leitfäden ist nach Bekanntgabe des neuen Border Target Operating Models zu rechnen. 

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