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Zollbericht Vereinigtes Königreich Internationale Handelsabkommen

Neue Freihandelsabkommen für das Vereinigte Königreich

Mit welchen Ländern hat das Vereinigte Königreich bereits (vorläufige) Handelsabkommen geschlossen? Eine Übersicht der in Kraft getretenen Handelsabkommen. 

Von Dr. Melanie Hoffmann, Stefanie Eich | Bonn

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) war das Vereinigtes Königreich bisher Vertragspartner zahlreicher Freihandelsabkommen. Das hat sich mit dem Brexit geändert. Seit dem Austritt aus der EU haben die Briten eigene Freihandelsabkommen verhandelt und abgeschlossen. Zahlreiche Abkommen sind bereits (vorläufig) in Kraft. 

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handelsabkommen, die bereits von den Vertragspartnern (vorläufig) angewandt werden. 

Nicht alle Freihandelsabkommen sind bereits (vorläufig) in Kraft. Mit welchen Ländern das VK noch Verhandlungen führt, zeigen wir Ihnen in unserer Übersicht "Mit welchen Ländern verhandelt das Vereinigte Königreich noch Handelsabkommen?".

  • Checkliste: Von britischen Handelsabkommen profitieren

    Prüfen Sie, ob Sie von einem Präferenzzollsatz im Rahmen eines Handelsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und einem Drittstaat profitieren können. 

    Der zu zahlende Zollsatz hängt von mehreren Faktoren ab:

    • Art der Ware;
    • Art der Warenbewegung (Import oder Export);
    • Herkunfts- und Bestimmungsland der Ware.

    Um von einem Präferenzzollsatz im Rahmen eines Handelsabkommens profitieren zu können, sollten Sie die nachfolgenden Punkte beachten und überprüfen:

    1. Liegt ein Handelsabkommen für Ihren Warenfluss beziehungsweise zwischen den betroffenen Ländern vor?
      Eine Übersicht aller Handelsabkommen zwischen dem VK und Drittstaaten finden Sie hier.
    2. Liegt ein Abkommen vor (+): Werden Ihre Waren von dem Abkommen abgedeckt?
      Sie müssen Ihre Waren entsprechend einreihen und bestätigen, dass diese vom Abkommen abgedeckt werden.
    3. Werden Ihre Waren von dem Abkommen abgedeckt (+): Entsprechen die Waren den Ursprungsregeln aus dem jeweiligen Abkommen? 
      Überprüfen Sie, ob Ihre Waren die entsprechenden Ursprungsregeln und somit die in den Ursprungsregeln enthaltenen Kriterien erfüllen. Holen Sie den Ursprungsnachweis ein, der im jeweiligen Handelsabkommen vorgesehen ist. 
    4. Nehmen Sie die entsprechenden Informationen in Ihre Zollerklärungen mit auf.

    Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an die GTAI.

    Weitere Informationen: Guidance: Check if you can claim a preferential rate of duty

  • Vereinigtes Königreich und Japan beschließen Freihandelsabkommen

    Nach nur vier Monaten Verhandlung hat das Vereinigte Königreich ein Handelsabkommen mit Japan geschlossen. 

    Am 12. Mai 2020 haben die Verhandlungen über ein gemeinsames Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und Japan begonnen. Vier Monate später, am 11. September, haben die britische Handelsministerin, Liz Truss, und der japanische Außenminister, Motegi Toshimitsu, in einem Videoanruf das umfassende wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen im Prinzip vereinbart. Das Abkommen wurde sodann am 23. Oktober 2020 von beiden Parteien unterzeichnet und kann folglich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. 

    Inhalte des Abkommens 

    Als Grundlage diente das Abkommen zwischen der EU und Japan, das im Februar 2019 in Kraft trat. Das britisch-japanische Abkommen geht über den Inhalt des EU-Abkommens mit Japan hinaus.

    Folgende Inhalte und Vorteile sieht das Abkommen dabei unter anderem vor:

    • Britische Unternehmen werden bei 99 Prozent der Exporte nach Japan vom zollfreien Handel profitieren.
    • Britische Fintech-Unternehmen sollen durch moderne Digital- und Datenbestimmungen unterstützt werden. Es soll ein freier Datenfluss bei gleichzeitig hohen Schutzstandards ermöglicht werden.
    • Britische Finanzdienstleister sollen einen verbesserten Marktzugang erhalten.
    • Neue Ursprungsregeln sollen den Verkauf von bestimmten Waren auf dem japanischen Markt vereinfachen und kostengünstiger gestalten.
    • Schutz geografischer Angaben und bessere Anerkennung der britischen Marken auf dem japanischen Markt. 
    • Erhöhter Schutz geistigen Eigentums, Marken und Innovationen. 
    • Verbesserte Regelungen zur Mobilität von Geschäftsleuten, in Form von beispielsweise Erteilung von Visa. 
    • Unterstützung der britischen Automobilbranche durch reduzierte Zölle und optimierte Regulierungsverfahren.
    • Großzügigere Quote für den Export von Malz nach Japan. 
    • Starke Zollsenkungen für britische Exporte von Schweine- und Rindfleisch, Lachs und anderer landwirtschaftlicher Waren nach Japan. 

    VK strebt Beitritt zu CPTPP an

    Das Freihandelsabkommen zwischen dem VK und Japan ist das erste große Handelsabkommen, das die Briten als unabhängige Handelsnation geschlossen haben.

    Zudem ist das Abkommen für den möglichen Beitritt in die transpazifische Freihandelszone von Bedeutung, da Japan Mitglied dieser Zone (CPTPP) ist. 

    Weiterführende Informationen:

    Von Dr. Melanie Hoffmann

  • Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Südkorea

    Zum 1. Januar 2021 tritt das Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Südkorea in Kraft. Was ändert sich für den Warenhandel?

    Am 22. August 2019 unterzeichneten das Vereinigte Königreich (VK) und Südkorea ein Freihandelsabkommen, das zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.  

    Inhalt des Abkommens

    Das Abkommen deckt folgende Themen ab:

    • Warenhandel,
    • Bestimmungen zu den Präferenzzollsätzen,
    • Ursprungsregeln, 
    • gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen,
    • Bestimmungen zu Dienstleistungen, 
    • Rechte geistigen Eigentums und geografischer Angaben,
    • öffentliches Beschaffungswesen. 

    Einfuhrzölle und Zollkontingente für Waren

    Mit dem Abkommen soll ein fließender Übergang vom EU-Südkorea-Abkommen zum VK-Südkorea-Abkommen gewährleistet werden. Die Zollsätze für den bilateralen Warenhandel gelten weiterhin.

    In einigen Fällen können die nicht-präferenziellen Zollsätze ab dem 1. Januar 2021 sogar niedriger sein als vorher. Das gilt für Einfuhren aus Südkorea in das Vereinigte Königreich, denn der neue britische Zolltarif sieht an einigen Stellen geringere Zölle als im bisher gültigen gemeinsamen EU-Zolltarif vor.

    Informationen zu den neuen Zollkontingenten finden Sie in den Tabellen 4 und 5.

    Ursprungsnachweise

    Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Präferenzen bleiben unverändert. Den Waren ist eine Ursprungserklärung beizufügen, die entweder von einem ermächtigten Exporteur ausgestellt wurde, oder, wenn die Sendung den Gesamtwert von 6.000 Euro nicht überschreitet, von jedem Exporteur ausgestellt werden kann.

    Kumulierung - Übergangsfrist für EU-Vormaterialien

    Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren ist eine Ursprungskumulation mit Waren aus der EU vorgesehen: Vormaterialien mit EU-Ursprung werden bei der Berechnung des britischen bzw. südkoreanischen Warenursprungs den Vormaterialien mit Ursprung in UK bzw. Südkorea hinzugerechnet, sofern die Bearbeitung über eine Minimalbehandlung hinausgeht. Informationen zur Kumulierung in Art. 3, Fn. 1 und zur Minimalbehandlung finden Sie in Art. 5 und 6 des Ursprungsprotokolls

    Einzelheiten zu den Ursprungsregeln entnehmen Sie ebenfalls dem Ursprungsprotokoll. 

    Weitere Informationen

  • Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Singapur

    Abkommen tritt am 11. Februar 2021 vollständig in Kraft. 

    Am 10. Dezember 2020 haben das Vereinigte Königreich (VK) und Singapur ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, welches am 1. Januar 2021 vorerst vorläufig und am 11. Februar 2021 vollständig in Kraft getreten ist.

    Das Abkommen mit Singapur stellt das erste Abkommen mit einem Mitglied der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) dar und ist zudem ein wichtiger Schritt für das VK in Richtung Mitgliedschaft im CPTPP.

    Inhalt des Abkommens

    Das Abkommen spiegelt weitgehend das bestehende Abkommen zwischen Singapur und der Europäischen Union (EU) wider (Roll-Over-Agreement). Das Abkommen ermöglicht dem VK und Singapur an einem präferenzbegünstigten Handel festzuhalten und sieht vor, Zölle sowie nichttarifäre Handelshemmnisse zu beseitigen, um beiden Ländern einen vereinfachten Marktzugang zu ermöglichen. Die Zölle sollen dabei bis November 2024 abgebaut werden - genau wie es das Abkommen zwischen der EU und Singapur vorsieht.  

    Neben dem Warenhandel deckt das Abkommen noch folgende Bereiche ab:

    • Handel mit Dienstleistungen,
    • Rechte am geistigen Eigentum,
    • öffentliches Beschaffungswesen.

    Verhandlungen über E-Commerce-Abkommen

    Am 28. Juni 2021 wurden Verhandlungen über ein neues E-Commerce-Abkommen aufgenommen. Das Abkommen soll Hindernisse im digitalen Handel beseitigen und Marktzugänge verbessern.

    Quellen/Weitere Informationen:

  • Das Vereinigte Königreich schließt Verhandlungen mit Vietnam ab

    Ein Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und Vietnam sorgt auch weiterhin für einen präferenzbegünstigten Handel. 

    Das Abkommen zwischen dem VK und Vietnam trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft. Nach Ratifizierung des Abkommens durch beide Seiten findet das Abkommen nun seit dem 1. Mai 2021 vollständig Anwendung. 

    Marktzugang sicherstellen

    Mit dem Abkommen möchte das VK sicherstellen, den Zugang zum vietnamesischen Markt zu Vorzugstarifen nicht zu verlieren. Unternehmen können somit weiterhin von ermäßigten Ein- und Ausfuhrzöllen, einem verbesserten Zugang zu Dienstleistungen und dem Schutz wichtiger britischer und vietnamesischer Produkte profitieren.

    In einer gemeinsamen Absichtserklärung heißt es, das Abkommen sei ein wichtiger Schritt für den Beitritt Großbritanniens zum CPTPP

    Zollsätze, Präferenzen und Ursprungsregeln

    Die Zollsätze gelten weiterhin in Anlehnung an das Abkommen zwischen der EU und Vietnam. Abweichungen sind jedoch möglich. Welche Zollsätze für Ihren konkreten Fall gelten, können Sie hier recherchieren. 

    Für Waren, die zwischen dem 1. Januar und 1. Mai 2021 nach Vietnam exportiert wurden und dem jeweiligen MFN-Zollsatz unterlagen, können Erstattungen beantragt werden. 

    Zur Umsetzung der Zollpräferenzbehandlung wurde das Dokument Nr. 02/2021/TT-BCT veröffentlicht, das die Ursprungsfragen regelt und seit dem 27. Juni 2021 in Kraft ist.

    Weiterführende Informationen

  • Vereinigtes Königreich vereinbart Handelsabkommen mit der Schweiz

    Auch wenn das VK-Schweiz-Abkommen schon seit dem 1. Januar 2021 in Kraft, sind seit dem 1. September 2021 neue Ursprungsregeln zu beachten. 

    Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union (EU) verlieren das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz sowie weitere handelsbezogene Abkommen ihre Gültigkeit in Bezug auf das Vereinigte Königreich. Seit dem 1. Januar 2021 muss das VK eigene Abkommen mit Drittstaaten vorweisen. 

    "Mind the gap"-Strategie

    Die Schweiz hat im Rahmen der sog. "Mind-the-gap"-Strategie zahlreiche Abkommen mit dem VK geschlossen. Die Abkommen betreffen dabei folgende Bereiche: Handel, Migration, Straßen- und Luftverkehr, Versicherungen. 

    Ziel dieser Strategie ist es, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten so weit wie möglich zu sichern.

    Angestrebt wird zudem eine "Mind-the-gap-Plus"-Strategie, nach der die Zusammenarbeit zwischen dem VK und der Schweiz noch weiter ausgebaut und vertieft werden soll. 

    Freihandelsabkommen

    Am 11. Februar 2019 haben das VK und die Schweiz ein bilaterales Handelsabkommen unterzeichnet, welches am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Roll-Over-Agreement. Das bestehende Abkommen mit der EU wurde in ein bilaterales Abkommen zwischen dem VK und der Schweiz unter Berücksichtigung und Übernahme der wesentlichen Vertragsinhalte überführt.

    Durch die Übernahme der wesentlichen Inhalte soll gewährleistet werden, dass Unternehmen auch weiterhin unter Vorzugsbedingungen mit dem jeweiligen Drittstaat Handel betreiben können.

    Ursprungsregeln und Übergangsbestimmungen

    Die Ursprungsregeln sind im Protokoll Nr. 3 der Anlage zum Anhang des Handelsabkommens aufgeführt. Diese entsprechen im Grundsatz denjenigen der Anlage I des PEM-Übereinkommens. 

    Beide Parteien haben sich darauf verständigt, die revidierten Regeln des PEM-Übereinkommens unter Vorbehalt des Abschlusses der erforderlichen internen Genehmigungsprozesse zum 1. September 2021 in das Handelsabkommen aufzunehmen.

    Demnach gilt: Ursprungswaren, die sich zum Zeitpunkt der vorläufigen Anwendung der neuen Ursprungsregeln (1. September 2021) im Durchgangsverkehr, in vorübergehender Verwahrung in einem Zolllager oder in einer Freizone befanden, können dann präferenzbegünstigt behandelt werden, wenn bis zum 31. August 2023 ein neuer nach den neuen Ursprungsregeln ausgefertigter Ursprungsnachweis sowie Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Beförderungsbestimmungen vorgelegt werden. Bei der Einfuhr in die Schweiz ist die provisorische Veranlagung zu beantragen. 

    Ursprungswaren des VK, die vor dem 1. Januar 2021 in ein Zolllager der Schweiz gebracht wurden, werden basierend auf dem Ursprungsnachweis, der anlässlich der Einlagerung der Waren vorlag, präferenzbegünstigt behandelt. In diesem Fall ist ein nachträglich im VK ausgestellter Ursprungsnachweis nicht erforderlich. 

    Ursprungsnachweise

    Anerkannt werden die Warenverkehrsbescheinigung (WVB) EUR.1 beziehungsweise EURO-Med für Sendungen jeden Wertes und die Ursprungserklärung auf der Rechnung für Sendungen mit Ursprungswaren, deren Gesamtwert 6.000 Euro/10.300 CHF/5.700 GBP nicht überschreitet. 

    Für die Ursprungserklärung ist der im PEM-Übereinkommen vorgesehene Wortlaut zu verwenden. Es werden nur folgende Sprachformen anerkannt: Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. 

    Der Ursprungsnachweis ist vier Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und ist innerhalb dieser Frist den Zollbehörden der einführenden Partei vorzulegen (Art. 24 Abs. 1).

    Ausführliche Informationen zum Ursprungsnachweis entnehmen Sie Artikel 17 bis 27 des Handelsabkommens.

    Kumulierung

    Die Ursprungskumulierung wird in den Artikeln 7 und 8 des Abkommens ausgeführt.

    Im bilateralen Verkehr zwischen der Schweiz und dem VK kann mit Vormaterialien mit Ursprung Schweiz oder VK bilateral kumuliert werden.

    Die Kumulation mit Vormaterialien aus der EU oder der Türkei ist ab dem 9. Juni 2021 im Sinne einer Übergangsregelung möglich. Dies setzt voraus, dass sich diese Vormaterialien als Ursprungswaren der EU oder der Türkei im Rahmen der entsprechenden Freihandelsabkommen/der Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens qualifizieren (diese sind identisch zu denjenigen des Handelsabkommen CH-UK). Als Nachweis für deren Ursprung dienen die üblichen Ursprungsnachweise im Rahmen des PEM-Übereinkommens.

    Im bilateralen Verkehr Schweiz-UK kann mit Vormaterialien mit Ursprung anderer Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens kumuliert werden, sofern zwischen den Parteien Freihandelsabkommen bestehen, die identische Ursprungsregeln vorsehen. 

    Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des AEO-Status

    Beide Parteien haben ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung ihrer Programme für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte geschlossen, um den Verkehr zwischen den Parteien zu erleichtern und die Kommunikation sowie Zusammenarbeit über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern.

    Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA)

    Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben sich darauf geeinigt, dass bestimmte Kapitel des MRA ihre Gültigkeit behalten:

    • Kraftfahrzeuge

    • Gute Laborpraxis (GLP)

    • Inspektion der guten Herstellungspraxis (GMP) für Arzneimittel und Zertifizierung der Chargen

    Weiterführende Informationen:

    Von Stefanie Eich, Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

  • Handelsabkommen mit Island, Norwegen und Liechtenstein

    Das neue Freihandelsabkommen umfasst den Dienstleistungshandel, Investitionen und eine Reihe weiterer Verpflichtungen zur Liberalisierung des Handels.

    Das neue plurilaterale Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und den drei EFTA-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island wurde bereits am 8. Juli 2021 von allen Vertragsparteien unterzeichnet, findet jedoch erst seit dem 1. Dezember 2021 zwischen dem VK und Norwegen, seit dem 1. Januar 2022 zwischen dem VK und Liechtenstein und seit dem 1. September 2022 zwischen dem VK und Island (vorläufig) Anwendung. Damit ersetzt das sogenannte Free Trade Agreement between Iceland, the Principality of Liechtenstein and the Kingdom of Norway and the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland das vorherige Handelsabkommen (Agreement on Trade in Goods).

    Umfangreiches und fortschrittliches Abkommen

    Das Abkommen ist dabei nicht nur ein umfangreiches Freihandelsabkommen, sondern zudem auch ein sehr Fortschrittliches. Denn neben den üblichen Themen, wie zum Beispiel Warenhandel, Dienstleistungen, Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen und geistiges Eigentum, deckt das Abkommen auch sehr fortschrittliche Themen, wie zum Beispiel Kleine und Mittelständische Unternehmen, E-Commerce und nachhaltige Entwicklungen ab.

    Die Digitalisierung spiegelt sich auch im Warenverkehr wider. Denn mithilfe von elektronischen Verfahren, Dokumenten und Unterschriften sowie modernen digitalen Bestimmungen soll der Warenverkehr zwischen den Vertragsstaaten beschleunigt und vereinfacht werden.

    Weitere Informationen: Collection UK-Norway, Iceland, and Liechtenstein free trade agreement

    Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

  • Das Vereinigte Königreich schließt Handelsabkommen mit der Türkei

    Ein vorläufiges Abkommen soll den präferenzbegünstigten Handel zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich (VK) weiterhin ermöglichen. 

    Als das VK noch Mitglied der EU war, wurde die Handelsbeziehung durch folgende Vereinbarungen geregelt: Landwirtschaftsabkommen, Kohle- und Stahlabkommen und Zollunion. Mit dem Austritt aus der EU greifen die Regelungen für das VK nicht mehr. Ein Abkommen zwischen dem VK und Türkei soll nun die Beziehung beider Länder regeln, wobei sich viele Themen aus den bestehenden Regelungen zwischen der EU und der Türkei ergeben.

    Das Handelsabkommen, welches seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet wird, deckt nicht nur Themen des Warenhandels, sondern regelt zudem auch den Umgang mit geistigem Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb sowie die Streitbeilegung. 

    Warenhandel

    Der Warenhandel soll weiterhin präferenzbegünstigt abgewickelt werden können. Die Präferenzzollsätze zwischen dem VK und der Türkei gelten weiterhin, sobald das Abkommen vollständig in Kraft tritt. Die Exporteure müssen jedoch die Herkunft der Ware nachweisen, um von den Vorzugstarifen profitieren zu können. Der Exporteur muss eine Ursprungserklärung ausstellen, die durchaus elektronisch erfolgen kann. Der Wortlaut der Erklärung ist festgelegt.

    Welche Ursprungs- sowie Kumulierungsregeln Anwendung finden, können Sie im Protokoll über die Ursprungsregeln nachlesen. Dabei gelten jedoch einige dieser Regelungen nur vorübergehend.

    Weitere Informationen

    Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

  • Vereinigtes Königreich unterzeichnet Abkommen mit Libanon

    Assoziierungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und Libanon seit 1. Januar 2021 in Kraft.

    Am 19. September 2019 haben das VK und Libanon ein gemeinsames Handelsabkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen soll sicherstellen, dass britische Unternehmen und Verbraucher auch nach einem Austritt aus der Europäischen Union (EU) von präferenziellen Handelsbedingungen mit dem Libanon profitieren können.

    Das Abkommen soll einen Rahmen für die Zusammenarbeit bei der Entwicklung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Beziehungen bieten. Handelsvorteile, ein zollfreier Handel mit Industrieerzeugnissen sowie die Handelsliberalisierung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Agrar- und Fischereierzeugnissen werden mit dem Abkommen angestrebt.

    Folgende Themen deckt das Assoziierungsabkommen ab:

    • Warenhandel (inkl. Ursprungsregeln, (Präferenz-) Zollsätze, SPS-Maßnahmen)
    • Dienstleistungen
    • Schutz des geistigen Eigentums
    • Öffentliches Beschaffungswesen

    Weitere Informationen:

  • Das Vereinigte Königreich unterzeichnet Abkommen mit Albanien

    Zur Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehung und zur Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität wurde ein gemeinsames Abkommen geschlossen.

    Das am 5. Februar 2021 unterzeichnete Abkommen ist am 3. Mai 2021 in Kraft getreten. 

    Das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen strebt an, einerseits weiterhin unter Vorzugsbedingungen Handel zu betreiben und andererseits das organisierte Verbrechen zu bekämpfen und seine Ausbreitung zu stoppen. Zudem soll die künftige Beziehung zwischen den Vertragsparteien gestärkt werden. Vor allem die Stärkung der politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen sowie kulturellen Beziehung sei ein wichtiges Ziel des Abkommens. 

    Das Abkommen deckt dabei folgende Themen ab:

    • Warenhandel,
    • Handel mit Dienstleistungen,
    • Schutz geistigen Eigentums,
    • Öffentliches Beschaffungswesen.

    Der gesamte Handel mit Waren als auch Dienstleistungen zwischen dem VK und Albanien belief sich 2019 auf rund 158 Millionen GBP. Das Abkommen könnte zu einem Anstieg des Handelsvolumens sowie weiterer Investitionen führen.

    Quelle und weitere Informationen:

  • Handelsabkommen zwischen Serbien und dem Vereinigten Königreich

    Auch nach dem Brexit möchte Serbien an einem präferenzbegünstigten Handel mit dem Vereinigten Königreich festhalten. Das neue Abkommen ist nun in Kraft. 

    Das "Partnership, Trade and Cooperation Agreement" zwischen Serbien und dem Vereinigten Königreich (VK) wurde am 16. April 2021 unterzeichnet und ist seit dem 20. Mai 2021 in Anwendung. Es ermöglicht die Fortführung eines präferenzbegünstigten Handels zwischen dem VK und Serbien und soll zudem die zukünftige politische, als auch wirtschaftliche Partnerschaft fördern und stützen. 

    Das Abkommen stellt ein sog. Roll-Over-Agreement dar. Es spiegelt nämlich weitgehend das bestehende Abkommen zwischen Serbien und der Europäischen Union (EU) wider. Das "UK-Serbia Partnership, Trade and Cooperation Agreement" umfasst unter anderem folgende Themen:

    • Warenhandel (inkl. Zollbestimmungen und Ursprungsregeln),
    • SPS-Maßnahmen (Hygiene- und Pflanzenschutzmaßnahmen),
    • Handel mit Dienstleistungen, 
    • Geistiges Eigentum, 
    • öffentliches Beschaffungswesen.

    Der Handel zwischen den Vertragspartnern belief sich 2019 auf knapp 682 Mio. GBP. 

    Quellen/weiterführende Informationen:

    Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

  • Vereinigtes Königreich und Nordmazedonien beschließen Abkommen

    Das Vereinigte Königreich möchte an einem präferenzbegünstigten Handel mit Nordmazedonien festhalten - Ein "Partnership, Trade and Cooperation Agreement" wurde unterzeichnet.

    Am 3. Dezember 2020 hat das Vereinigte Königreich (VK) ein Partnerschaftsabkommen mit Nordmazedonien unterzeichnet, welches am 1. Januar 2021 (vorläufig) in Kraft getreten ist. Das Abkommen ermöglicht die Fortführung eines präferenzbegünstigten Handels zwischen dem VK und Nordmazedonien und soll zudem die zukünftige politische, als auch wirtschaftliche Partnerschaft fördern und stützen. 

    Das Abkommen stellt ein sogenanntes Roll-Over-Agreement dar. Das Abkommen spiegelt nämlich weitgehend das bestehende Abkommen zwischen Nordmazedonien und der Europäischen Union (EU) wider. Das "UK-North Macedonia Partnership, Trade and Cooperation Agreement" umfasst unter anderem folgende Themen:

    • Warenhandel (inkl. Zollbestimmungen und Ursprungsregeln),
    • SPS-Maßnahmen (Hygiene- und Pflanzenschutzmaßnahmen),
    • Handel mit Dienstleistungen, 
    • Geistiges Eigentum, 
    • öffentliches Beschaffungswesen.

    Nordmazedonien stellt den größten und wichtigsten Handelspartner des Westbalkans für das VK dar. Der Handel zwischen den Vertragspartnern belief sich 2019 auf knapp 1,8 Millionen GBP. 

    Quellen/weiterführende Informationen:

  • Vereinigtes Königreich und Ukraine beschließen Handelsabkommen

    Ukraine unterzeichnet in zweiter Revision das Fortbestehen des bisherigen Abkommens.  

    Am 8. Oktober 2020 unterschrieben Boris Johnson und der ukrainische Präsident, Wolodymr Selenskyj, ein gemeinsames Abkommen über politische Zusammenarbeit, Freihandel und strategische Partnerschaft. 

    Am 11. Juli 2022 unterzeichnete der Präsident der Ukraine den Erlass Nr. 128/2022-rp, der den Ersten Vizepremierminister und Wirtschaftsminister ermächtigt, ein zweites Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Abkommens über die Kontinuität des Handels mit dem Vereinigten Königreich aus dem Jahr 2020 zu unterzeichnen. 

    Inhalte und Ziele des Abkommens

    Das Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreiche (VK) und der Ukraine findet seit dem 1. Januar 2021 Anwendung und strebt dabei eine ehrgeizige Zusammenarbeit in politischen, sicherheitspolitischen und außenpolitischen Themen an und soll weiterhin den bevorzugten Handel für Unternehmen und Verbraucher sicherstellen. Zudem wollen die Parteien in den Bereichen Klimawandel, Konfliktlösung/Verteidigung/Sicherheit und Menschenrechte stark zusammenarbeiten. 

    Das Abkommen zwischen dem VK und der Ukraine orientiert sich stark an dem Abkommen zwischen der EU und der Ukraine. Es bietet den gleichen Grad an Liberalisierung in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen, den Unternehmen derzeit im Rahmen des bestehenden Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine genießen. Die einzige Ausnahme sei die Anpassung der Rechtsvorschriften, denn dies ist ein einzigartiges Format der Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU.

    Eine weitere Veränderung: Im VK wird es nun einen Sonderbeauftragten des Premierministers für den Handel mit der Ukraine geben. 

    Weitere Informationen

    Von Dr. Melanie Hoffmann, Karin Appel | Bonn

  • Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Moldau

    Das strategische Partnerschafts-, Handels- und Kooperationsabkommen trat am 4. Februar 2022 in Kraft.

    Das bereits im Dezember 2020 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Moldau soll vor allem die vorhandenen Handelsbeziehungen stärken und bestehende Vorzugsbehandlungen sichern. Neben dem Handel sollen auch politische, wirtschaftliche, sicherheitsbezogene und kulturelle Beziehungen vertieft werden. Daher wird es als Abkommen über strategische Partnerschaft, Handel und Zusammenarbeit bezeichnet. 

    Zu den wichtigsten britischen Importen aus Moldau im Jahr 2019 gehören Artikel wie Kleidung, Getränke sowie Obst und Gemüse.

    Das Abkommen übernimmt weitestgehend die Bestimmungen des bestehenden Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau sowie des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens (DCFTA).

    Quellen und weitere Informationen:

    Von Karin Appel | Bonn

  • Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Afrika

    Seit 1. Januar 2021 gehört Großbritannien nicht mehr zum EU-Binnenmarkt. Was bedeutet das nun für die Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und Afrika?

    Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) waren das Vereinigte Königreich bis zum Brexit Vertragspartner zahlreicher Freihandelsabkommen. Durch den Austritt aus der EU konnten die Briten bereits während der Übergangsphase eigene Freihandelsabkommen abschließen. Zahlreiche dieser Abkommen sind zum 1. Januar 2021 (vorläufig) in Kraft getreten.

    Roll-Over Agreements mit afrikanischen Ländern

    Für einige afrikanische Länder haben die Briten das bestehende Abkommen der EU übernommen, indem dieses in ein bilaterales Abkommen zwischen dem VK und dem/den jeweiligen afrikanischen Staat/Staaten umgewandelt wurde (sog. Roll-Over). Dabei wurden zumeist die wesentlichen Inhalte aus dem jeweiligen Freihandelsabkommen beibehalten, sodass Unternehmen auch weiterhin unter Vorzugsbedingungen mit dem jeweiligen Drittstaat Handel betreiben können.

    Das VK hat bereits folgende Abkommen übernommen/geschlossen:

    Mithilfe dieser Abkommen soll der bevorzugte Handel zwischen dem VK und den jeweiligen afrikanischen Ländern auch nach Ende der Übergangsphase fortgeführt werden können. 

    Verhandlungen laufen noch

    Mit einigen Ländern Afrika konnte das VK noch kein Abkommen abschließen. Die Verhandlungen über weitere Abkommen laufen derzeit noch. 

    Was bedeuten die neuen Abkommen für Afrika?

    Auch für die afrikanischen Länder bedeuten die neuen Abkommen Veränderungen. 

    Seit dem 1. Januar 2021 müssen Unternehmen mit einer Produktionsstätte im VK und in Afrika die neuen Abkommen beachten und können nicht mehr auf die ursprünglichen EU-Abkommen zurückgreifen.

    Unternehmen aus dem VK und Afrika können aber weiterhin von einem präferenzbegünstigten Handel profitieren, wenn das VK mit dem jeweiligen afrikanischen Staat ein Abkommen (zumeist Roll-over-Agreement) abgeschlossen hat (vgl. oben) und das Unternehmen die in dem jeweiligen Abkommen vereinbarten Regeln erfüllt. Unternehmen sollten sich deshalb mit dem Inhalt des ab dem 1. Januar 2021 geltenden Abkommens vertraut machen und vor allem die Ursprungsregeln und die dazu gehörige Präferenzkalkulation beachten und kennen. 

    Sollte für das entsprechende Handelsgeschäft kein Abkommen oder Roll-over vorliegen, sollten sich Unternehmen mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) auseinandersetzen.

    Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

  • Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Kanada

    Die Parteien wollen sich vom Roll-Over-Abkommen lösen und ein neues, eigenständiges und modernes Abkommen aushandeln. Die Verhandlungen hierzu wurden bereits aufgenommen.

    Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Briten über eigene Handelsabkommen verfügen, wenn sie weiterhin von einem begünstigten Handel profitieren wollen. Dies gilt auch für den Handel mit Kanada. Seit dem 1. April 2021 greifen beide Parteien auf das Roll-Over-Agreement (Anschlussabkommen) zurück. Das Anschlussabkommen sieht bereits vor, Verhandlungen zu einem neuen tiefgründigen Freihandelsabkommen aufzunehmen. 

    Verhandlungen über ein neues Abkommen aufgenommen

    Die Verhandlungen haben am 24. März 2022 begonnen und sollten bis April 2025 abgeschlossen sein. Nun stoppt das Vereinigte Königreich die Handelsgespräche mit Kanada im Streit um hormonbehandeltes Rindfleisch.

    Aufbauend auf dem Roll-Over-Abkommen sollte das neue Handelsabkommen auch weitere Themen, wie zum Beispiel Digitalisierung, Innovationen und Umwelt beinhalten und entsprechend regeln. Die konkreten Verhandlungsziele des Vereinigten Königreiches werden im "UK's Strategic Approach" zusammengefasst und erläutert. Kanadas Ziele werden dagegen in "Canada's Objectives for Negotiations for a Canada-United Kingdom Free Trade Agreement" zusammengefasst.

    Anschlussabkommen seit April 2021 in Kraft

    Am 21. November 2020 haben sich der britische Premier Boris Johnson und der kanadische Premierminister Justin Trudeau darauf verständigt, das vorläufig angewendete Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) über den 31. Dezember 2020 hinaus fortzuführen. Aufgrund einiger Verzögerungen ist das Abkommen zwischen dem VK und Kanada nicht wie geplant zum 1. Januar 2021, sondern erst am 1. April 2021 in Kraft getreten. 

    Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Roll-Over-Abkommen. Das bedeutet, dass das bestehende Abkommen der Europäischen Union (EU) und Kanada (vorläufige Anwendung) übernommen und in ein bilaterales Abkommen zwischen dem VK und Kanada umgewandelt wurde.

    Das Anschlussabkommen (Agreement on Trade Continuity / TCA) regelt dabei in erster Linie die Übernahme von CETA zwischen der EU und Kanada durch das Vereinigte Königreich und Kanada. Gemäß Art. IV des Anschlussabkommens übernehmen die Parteien die Regelungen des CETA-Abkommens, sollen aber auch spätestens am 1. April 2022 mit den Verhandlungen zu einem neuen tiefgründigen Freihandelsabkommen beginnen.

    Kanada ist CPTPP-Mitglied

    Parallel verhandeln die Briten eine Mitgliedschaft in der transpazifischen Partnerschaft (Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership/CPTPP), um von weiteren Handelsbeziehungen sowie besseren Marktzugängen zu profitieren.

    Die Verhandlungen zwischen dem VK und Kanada über ein neues und modernes Freihandelsabkommen zeigen den Plan der Briten, neue und tiefgründige Handelsbeziehungen, unter anderem mit den Mitgliedern der CPTPP, aufzubauen. 

    Quellen/Weiterführende Informationen:

    Von Dr. Melanie Hoffmann, Susanne Scholl | Bonn

  • Das Vereinigte Königreich unterzeichnet Abkommen mit Mexiko

    Das Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Mexiko trat am 1. Juni 2021 vollständig in Kraft.

    Am 15. Dezember 2020 unterzeichneten das Vereinigte Königreich (VK) und Mexiko ein Handelsabkommen zur Fortführung eines präferenzbegünstigten Handels. Ausstehende Verfahren verzögerten das Inkrafttreten des Handelsabkommens, sodass das Abkommen nicht wie geplant zum 1. Januar 2021, sondern erst zum 1. Juni 2021 in Kraft treten konnte. Nun findet das Handelskontinuitätsabkommen vollständig Anwendung und ermöglicht auch weiterhin einen offenen Marktzugang zwischen den Handelspartnern. 

    Das Trade Continuity Agreement

    Bei dem Abkommen handelt es sich um ein sog. Roll-Over-Agreement. Die Briten haben das Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Mexiko in ein bilaterales Abkommen zwischen dem VK und Mexiko umgewandelt und dabei die wesentlichen Inhalte aus dem Abkommen EU-Mexiko beibehalten. 

    Das Trade Continuity Agreement (TCA) geht auf folgende Themenkomplexe ein:

    • Warenverkehr (einschließlich Ursprungsregeln, Zollpräferenzen, SPS-Maßnahmen)
    • Dienstleistungen
    • Geistiges Eigentum
    • Öffentliches Beschaffungswesen

    Warenverkehr

    Um die Auswirkungen zu minimieren, haben das VK sowie Mexiko vereinbart, dass die Handelsbedingungen für Zölle und Ursprungsregeln aus dem EU-Mexiko-Abkommen übernommen werden und somit fortbestehen. Demnach gelten für den bilateralen Warenhandel zwischen dem VK und Mexiko die im EU-Mexiko-Abkommen festgelegten Präferenzen fort. 

    Während mexikanische Warenexporte seit dem 1. Januar von den Zollpräferenzen profitieren, wendet die mexikanische Regierung erst seit Inkrafttreten des Abkommens Präferenzen rückwirkend an. Bis zur Ratifizierung des Abkommens unterlagen Waren, die vom VK nach Mexiko geliefert wurden, folglich den regulären Zollsätzen für Waren aus Drittländern, mit denen Mexiko kein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Seit dem 1. Juni können diese zu viel gezahlten Zölle zurückgefordert werden. Einzelheiten hierzu finden Sie in diesem Statement sowie auf der Internetseite der mexikanischen Regierung (Gobierno de México). 

    Die Zollquoten wurden dagegen angepasst und auf die Handelsbeziehung VK - Mexiko zugeschnitten, sodass in Zukunft die Tabelle Nr. 4 (S. 19) Anwendung findet. 

    Neues Freihandelsabkommen

    Das TCA soll jedoch lediglich von vorübergehender Natur sein. Beide Länder haben sich dazu verpflichtet, ein neues und vertiefteres Abkommen auszuhandeln, das weit über das bestehende Abkommen (Roll-Over) hinausgehen soll. 

    Am 20. Mai 2022 wurde der Beginn der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen beiden Staaten bekannt gegeben. Das damit angestrebte neue und tiefgründige Freihandelsabkommen soll unter anderem den Handel mit Waren und Dienstleistungen stärken, Investitionsströme erhöhen und den digitalen sowie grenzüberschreitenden Handel fördern. Zukunftsorientierte Themen wie zum Beispiel Geschlechtergleichstellung und Innovationen sollen ebenfalls Berücksichtigung finden. Die erste Verhandlungsrunde soll im Juli stattfinden. 

    Quellen/Weitere Informationen:

    Von Susanne Scholl, Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

  • Handelsabkommen zwischen Vereinigtem Königreich und Australien

    Das Handelsabkommen trat am 31. Mai 2023 in Kraft.

    Knapp drei Jahre nachdem die Verhandlungen aufgenommen wurden, tritt das Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und Australien in Kraft. Seit dem 31. Mai 2023 können britische und australische Unternehmen unter den Bedingungen des Abkommens Handel treiben.

    Kein Roll-Over-Abkommen

    Das Abkommen zwischen dem VK und Australien ist das erste Abkommen, welches vollständig neu ausgehandelt wurde. Ein Roll-Over war nicht möglich, da die Europäische Union (EU) derzeit noch über kein bilaterales Abkommen mit Australien verfügt.

    Inhalt des Abkommens

    Das Abkommen sieht unter anderem den Abbau von Einfuhrzöllen vor. Demnach können seit dem 31. Mai 2023 99 Prozent der australischen Waren zollfrei in das VK eingeführt werden. Im Gegenzug können 98 Prozent der britischen Warenexporte zollbefreit oder zollermäßigt in Australien eingeführt werden. Für einige Waren gilt eine gestaffelte Zollsenkung (zum Beispiel australisches Rindfleisch oder britischer Käse).

    Das Freihandelsabkommen sieht neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen auch weitere Kapitel vor. Wichtige Themen sind unter anderem: 

    • Dienstleistungen
    • Investitionen
    • digitaler Handel
    • geistiges Eigentum
    • kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)

    Weiterführende Informationen

    Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

  • Handelsabkommen zwischen Vereinigtem Königreich und Neuseeland

    Das Handelsabkommen trat am 31. Mai 2023 in Kraft.

    Knapp drei Jahre nachdem die Verhandlungen aufgenommen wurden, tritt das Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und Neuseeland in Kraft. Seit dem 31. Mai 2023 können britische und neuseeländische Unternehmen unter den Bedingungen des Abkommens Handel treiben. 

    Kein Roll-Over-Abkommen

    Das Abkommen zwischen dem VK und Neuseeland ist das zweite Abkommen (neben Australien), welches vollständig neu ausgehandelt wurde. Ein Roll-Over war nicht möglich, da die Europäische Union (EU) noch über kein bilaterales Abkommen mit Neuseeland verfügt.

    Inhalte des Handelsabkommens

    Das Abkommen sieht unter anderem den Abbau von Einfuhrzöllen vor. Demnach können seit dem 31. Mai 2023 100 Prozent der britischen Waren von den Einfuhrzöllen befreit in Neuseeland eingeführt werden. Im Gegenzug können die meisten (96,7 Prozent) der neuseeländischen Warenexporte zollbefreit oder zollermäßigt in das VK eingeführt werden. Für die Importe in das VK gilt eine gestaffelte Zollsenkung. Aus diesem Grund gelten für unter anderem wichtige landwirtschaftliche Produkte vorerst Zollkontingente.

    Das Freihandelsabkommen sieht neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen auch weitere Kapitel vor. Wichtige Themen sind unter anderem: 

    • Digitalisierung,
    • Produktstandards und Zertifizierung,
    • Ursprungsregeln und Präferenzen, 
    • Wettbewerbsrecht, 
    • Handel mit Dienstleistungen, 
    • Öffentliches Beschaffungswesen,
    • Geistiges Eigentum,
    • Investitionsmöglichkeiten und -förderung,
    • Streitbeilegung,
    • Nachhaltigkeit und Umwelt,
    • Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU).

    Quellen/weiterführende Informationen:

    Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

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