Mehr zu:
VietnamInvestitionsrecht, Investitionsanreize / Investitionsförderungsverträge
Recht
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Rechtsbericht | Vietnam | Investitionsrecht
Im Juni 2020 hat Vietnam ein neues Investitionsgesetz verabschiedet, das ab 2021 gilt. Zudem ratifizierte das Land das Investitionsschutzabkommen mit der Europäischen Union.
28.08.2020
Von Julia Merle | Bonn
Zu den wesentlichen Neuerungen im Investitionsgesetz (Law on Investment) zählen:
Verboten sein werden künftig insbesondere Investitionen im Bereich Inkassodienstleistungen (debt collection services), Art. 6 lit. h des neuen Law on Investment.
Die Liste der beschränkten Sektoren für Investitionen in Anhang IV des Gesetzes wurde angepasst und reduziert; darauf befinden sich noch 227 Geschäftsfelder statt zuvor 267. Danach sind künftig unter anderem Logistikdienstleistungen und Franchising nicht mehr beschränkt, während etwa für Dienstleistungen im Architekturbereich (Ziffer 103) und das „Geschäft mit sauberem Wasser“ (Ziffer 102) neue Beschränkungen vorgesehen wurden.
Zu den neuen geförderten Branchen gemäß Art. 16 Law on Investment gehören die Herstellung medizinischer Ausstattung und sämtlicher Arzneimittel, die College-Ausbildung sowie Investitionen in Senioren- und Kinderheime.
Vietnam führt in Art. 9 Law on Investment eine sogenannte Negativliste für den Marktzugang ein, außerhalb derer eine Gleichbehandlung in- und ausländischer Investoren erfolgen soll. Nach dem neuen Gesetz sollen bestimmte „Marktzugangsbedingungen“ nur für ausländische und „Investitionsbedingungen“ für alle Investoren gelten. Für ausländische Investitionen sollen beim Markteintritt außer in bestimmten Branchen, die auf einer von der Regierung noch zu erstellenden „Markteintrittsliste“ (Market Entry List) genannt sind, dieselben Bedingungen wie bei inländischen gelten. Sektoren, die nach dieser Liste nicht verboten oder beschränkt (etwa nur unter bestimmten Auflagen zulässig) sind, stehen ausländischen Investitionen offen.
Auf Scheingeschäften beruhende Investitionsaktivitäten können künftig von vietnamesischen Behörden untersagt werden. Verursachen Investitionsprojekte beziehungsweise Geschäftsaktivitäten oder könnten diese Schäden an der nationalen Verteidigung oder Sicherheit verursachen, sollen sie ausgesetzt, verschoben oder beendet werden (Art. 5 Abs. 3 Law on Investment).
Das überarbeitete Investitionsgesetz wird mit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2021 das bestehende Investment Law aus dem Jahr 2014 ersetzen (Art. 76 Law on Investment).
Außerdem hat Vietnam am 18. Juni 2020 ein Investitionsgesetz bezüglich öffentlich-privater Partnerschaften (Law on Investment under public-private partnerships (PPP)) verabschiedet, das ebenfalls ab 1. Januar 2021 gelten wird (Art. 100 des Gesetzes). Danach darf insbesondere die Beteiligung des Staates an sogenannten PPP-Projekten 50 Prozent der Gesamtinvestitionen nicht übersteigen, Art. 69 des Gesetzes. PPP sind nach Art. 4 des Gesetzes künftig in fünf Bereichen zulässig, darunter der Transportsektor, Stromnetze, die Versorgung mit sauberem Wasser sowie die IT-Infrastruktur.
Hinsichtlich PPP-Projekten besteht bislang das Decree 63/2018/ND-CP on the Public Private Partnership Investment Form.
Das Europäische Parlament hatte am 12. Februar 2020 seine Zustimmung zum Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Vietnam erteilt. Vietnam hat dieses Abkommen am 8. Juni 2020 ratifiziert. Es bedarf nun noch der Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten. Das Abkommen wird die bestehenden bilateralen Investitionsschutzverträge zwischen Vietnam und EU-Mitgliedstaaten (siehe Vorschlag der Europäischen Kommission, Anhang 6: „Verzeichnis der Investitionsabkommen“) ersetzen, sobald es ratifiziert worden ist und in Kraft tritt. Mit Deutschland besteht der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen von 1993, in Kraft seit 1998.
Zum Thema: