Zollbericht Vietnam Kennzeichnungsvorschriften

Warenkennzeichnung

Für das Inverkehrbringen von Waren sind diese nach den vietnamesischen Vorschriften zu kennzeichnen.

Von Jürgen Huster | Bonn

Gemäß der Regierungsverordnung (VO) 43/2017/ND-CP, zuletzt geändert und ergänzt durch VO 111/2021/ND-CP, sind grundsätzlich folgende Kennzeichnungen in vietnamesischem Wortlaut auf der Ware erforderlich:

  • Bezeichnung der Ware
  • Name und Adresse des in Vietnam für die Ware verantwortlichen Unternehmers (z.B. Importeur, Vertrieb gemäß Gewerbeanmeldung)
  • der Ursprung der Ware

Darüber hinaus gelten je nach Art der Ware weitere Kennzeichnungspflichten (z.B. für Kosmetika Herstell- und Verfallsdatum, Inhaltsstoffe, Gesundheitshinweise oder für Nahrungsmittel).

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