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Rechtsmeldung Welt Schiedsgerichtsbarkeit

Neue Schiedsregeln der ICSID in Kraft getreten

Für Schiedsverfahren beginnend nach dem 1. Juli 2022 gelten neue Schiedsregeln. Durch diese sollen Schiedsverfahren effizienter und  transparenter werden.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) hat kürzlich seine Verfahrensregelungen angepasst. Schiedsverfahren, die nach dem 1. Juli 2022 vor dem ICSID beginnen, werden nach den neuen Schiedsregeln verhandelt. Das ICSID ist eine internationale Schiedsinstitution, wo Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten im Rahmen von bilateralen oder multilateralen Investitionsschutzabkommen beigelegt werden können.

Die neuen Schiedsregeln enthalten unter anderem folgende Änderungen:

  • Schiedssprüche werden künftig automatisch publiziert, es sei denn, eine Partei widerspricht innerhalb von 60 Tagen.
  • Bestimmte Sitzungen können per Videokonferenz stattfinden.
  • Es gibt einen konkreten Zeitrahmen für den Erlass von Schiedssprüchen.
  • Parteien können beantragen, dass eine Frage in einer separaten Phase des Verfahrens behandelt wird (bifurcation).
  • Die Parteien können sich auf ein beschleunigtes Verfahren mit kürzeren Fristen verständigen.
  • Die Parteien müssen eine Finanzierung durch Dritte künftig offenlegen.
  • Das Schiedsgericht kann einer Partei Kostensicherheit gewähren.
  • Auch Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, beispielsweise die EU, können Partei eines Verfahrens werden.
  • Das ICSID kann alternative Streitbeilegungsmechanismen wie die Mediation oder die Tatsachenfeststellung (factfinding) als eigenständiges Verfahren oder in Kombination mit einem Schiedsverfahren einsetzen.

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