Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsbericht Welt Steuerrecht

OECD berichtet über Fortschritte für globale Steuergerechtigkeit

Das Ziel: Gewinne großer Unternehmen sollen künftig dort besteuert werden, wo sie erzielt werden – und zwar mit mindestens 15 Prozent.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das haben insgesamt 138 Mitgliedsstaaten der OECD vereinbart, die zusammen mehr als 90 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung repräsentieren. Der Bericht wurde von der OECD vorbereitet, den G20-Finanzministern bei ihrer Tagung in Ghandinagar (Indien) vorgelegt und von diesen gebilligt.

Der Bericht beinhaltet Neuigkeiten zum Sachstand der Implementierung des "Zwei-Säulen-Modells" zur Behebung zweier Unzulänglichkeiten der internationalen Steuerrechtsordnung.

Die erste Problemstellung: Das bislang geltende internationale Steuerrecht kommt aus einer analogen Welt mit physischen Anknüpfungspunkten. Durch das Erstarken der Digitalwirtschaft kommt es aber mittlerweile häufig vor, dass international tätige Unternehmen in Ländern Gewinne erwirtschaften, in denen sie keine physische Präsenz haben - und somit dort nach bisherigem Recht keiner Steuerpflicht unterliegen.

Die erste Säule sieht deshalb die weltweite Neuverteilung der Besteuerungsrechte an Gewinnen sehr großer, multinationaler Unternehmen (globaler Umsatz von 20 Milliarden Euro und mehr, Umsatzrentabilität mindestens 10 Prozent) vor. Künftig sollen auch diejenigen Länder, in denen solche Unternehmen keine physische Präsenz haben, aber Umsätze und Gewinne erzielen (Marktstaaten), am Steueraufkommen beteiligt werden. Die Details hierzu werden in einer Multilateralen Übereinkunft geregelt, die Ende 2023 unterschriftsreif sein soll.

Das zweite Problem betrifft die bislang praktizierte Nutzung niedriger Körperschaftssteuersätze als Ansiedlungsanreiz. Die zweite Säule sieht deshalb die geplante Einführung einer weltweiten effektiven Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Gewinne, die von internationalen Konzernen (mit mindestens 750 Millionen Euro Jahresumsatz) erzielt werden.

Hierbei spielen die GloBE (Global Anti Base-Erosion Rules) eine wichtige Rolle. Diese schaffen eine subsidiäre Besteuerung niedrig besteuerter Einheiten (so genannte "Constituent Entities", das sind verwandte Gesellschaften oder Betriebsstätten) in anderen Staaten. Hierzu wird zunächst die 15-prozentige "Soll-Steuer" ermittelt und mit der tatsächlichen Besteuerung verglichen. Bei einer Abweichung nach unten wird die Differenz bis 15 Prozent als "Top-up Tax" fällig.

Diese Regelungen werden in europäisches und deutsches Recht umgesetzt. Innerhalb der EU finden die Neuregelungen erstmals Anwendung in Wirtschaftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.


Zum Thema:

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.