Rechtsmeldung Welt Dienstleistungserbringung

Welches Arbeits-, welches Sozialversicherungsrecht und welche steuerlichen Regelungen gelten bei einer Entsendung?

Von zwingenden Bestimmungen des Arbeitsrechts am Ort der gewöhnlichen Verrichtung der Arbeit darf nach Art. 8 der Rom-I-Verordnung (zu Individualarbeitsverträgen) durch Rechtswahl nicht abgewichen werden.

Für die Arbeitsvertragsgestaltung im Einzelfall sind unter anderem die Dauer des Auslandsaufenthalts und gegebenenfalls im bestehenden inländischen Arbeitsvertrag bereits vorhandene Regelungen hinsichtlich Entsendungen von Relevanz. Oftmals benötigt der Mitarbeitende einen lokalen Arbeitsvertrag, um ein Arbeitsvisum zu erhalten. Der Arbeitsvertrag richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. Informationen zum Arbeitsrecht vieler Länder finden Unternehmer in der GTAI-Reihe Arbeitsmarkt. Für die vertragliche Gestaltung sollte anwaltliche Unterstützung in Betracht gezogen werden.

Im Sozialversicherungsrecht gilt das Territorialitätsprinzip. Dies bedeutet, dass der Ort der tatsächlichen Ausübung der Beschäftigung maßgeblich ist, sodass bei Tätigkeit in einem anderen Land grundsätzlich auch dessen Sozialversicherungsrecht zur Anwendung kommt. Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, müssen Arbeitgeber zunächst prüfen, ob ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Drittstaat besteht und wenn ja, welche Versicherungszweige und welcher Zeitraum erfasst sind. Ob eine Entsendung vorliegt, richtet sich nach dem nationalen Recht.

Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land, in dem der Mitarbeitende tätig wird, richtet sich die Verteilung des Besteuerungsrechts für dessen Vergütungen in den meisten Fällen nach Art. 15 dieses Abkommens. Danach gilt grundsätzlich das Arbeitsortprinzip. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nur der Ansässigkeitsstaat des Mitarbeitenden (vgl. Art. 4 DBA) das Besteuerungsrecht innehaben, also das Land, in dem der Mitarbeitende seinen Hauptwohnsitz hat.

Einen ersten Überblick zum Thema Mitarbeitendenentsendung bietet die GTAI-Webinaraufzeichnung Welt: Richtig entsenden: Ein Blick in die EU und ins Drittland.

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