EU Customs & Trade News EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Konsultation zu geografischen Angaben

Die Konsultation betrifft geografische Angaben aus Thailand. 

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Europäische Kommission prüft, ob bestimmte geografische Angaben aus Thailand auch in der EU geschützt werden sollen. Es besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Einspruch einlegen können EU-Mitgliedstaaten und Drittländer sowie alle in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben. Der Einspruch muss hinreichend begründet sein.

Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Verhandlungen mit Thailand über ein Freihandelsabkommen, das auch ein Kapitel über geografische Angaben vorsieht. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung erfolgen. Die Kontaktadresse der Kommission sowie die Liste, um welche geografischen Angaben es sich handelt, können der Bekanntmachung vom 1. September 2026 entnommen werden.