EU Customs & Trade News EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Konsultation - geografische Angaben aus Mauritius

Die Frist gilt bis 14. April 2026.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Europäische Kommission prüft, ob bestimmte geografische Angaben aus Mauritius auch in der Europäischen Union geschützt werden sollen. Hintergrund sind die Verhandlungen der EU mit den fünf Staaten des östlichen und südlichen Afrika (Komoren, Madagaskar, Mauritius, Seychellen und Simbabwe) über eine Vertiefung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens. 

Es besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Einspruch einlegen können EU-Mitgliedstaaten und Drittländer sowie alle in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben. Der Einspruch muss hinreichend begründet sein.

Der Einspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum der Veröffentlichung, also bis spätestens 14. April 2026, bei der Europäischen Kommission eingehen.

Die Kontaktadresse der Kommission sowie die Liste, um welche geografischen Angaben es sich handelt, können der Bekanntmachung vom 4. März 2026 entnommen werden.

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