EU Customs & Trade News EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Konsultation zu geografischen Angaben

Die Konsultationen betreffen geografische Angaben aus Mauritius und den Philippinen. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Europäische Kommission prüft, ob bestimmte geografische Angaben aus Mauritius und den Philippinen auch in der EU geschützt werden sollen. Es besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Einspruch einlegen können EU-Mitgliedstaaten und Drittländer sowie alle in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben. Der Einspruch muss hinreichend begründet sein.

Philippinen

Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Verhandlungen mit den Philippinen über ein Freihandelsabkommen, das auch ein Kapitel über geografische Angaben vorsieht. Die philippinischen Behörden haben weitere geografische Angabe übermittelt. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung erfolgen. Die Kontaktadresse der Kommission sowie die Liste, um welche geografischen Angaben es sich handelt, können der Bekanntmachung vom 12. März 2026 entnommen werden.

Mauritius

Hintergrund sind die Verhandlungen der EU mit den fünf Staaten des östlichen und südlichen Afrika (Komoren, Madagaskar, Mauritius, Seychellen und Simbabwe) über eine Vertiefung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum der Veröffentlichung, bis spätestens 14. April 2026, bei der Europäischen Kommission eingehen. Die Kontaktadresse der Kommission sowie die Liste, um welche geografischen Angaben es sich handelt, können der Bekanntmachung vom 4. März 2026 entnommen werden.