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Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

USA und China einigen sich auf temporäre Zollaussetzung

Ausgewählte Zölle zwischen den USA und China werden um weitere 90 Tage ausgesetzt.

Von Dr. Melanie Hoffmann, Klaus Möbius | Bonn

Die USA und China haben sich bei ihrem Wirtschaftstreffen im Mai 2025 darauf geeinigt, gegenseitige Zusatzzölle teilweise für einen vorerst befristeten Zeitraum von 90 Tagen auszusetzen. Die Aussetzung der gegenseitigen Zölle wurde nun um weitere 90 Tage und somit bis zum 10. November 2025, 00:01 Uhr EST verlängert. Grund dieser Verlängerung seien laufende Gespräche zwischen den USA und China über den bilateralen Handel.

Die Parteien haben im Mai 2025 eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, aus der hervorgeht, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

Die USA ändern die Anwendung des zusätzlichen Ad-valorem-Zolls in Höhe von 34 Prozent auf Waren aus China (einschließlich Waren aus Hongkong und Macau), die in der Executive Order (E.O.) 14257 vom 2. April 2025 festgelegt sind, indem sie 24 Prozentpunkte dieses Satzes für eine anfängliche Dauer von 90 Tagen aussetzen, während der verbleibende Ad-valorem-Satz von 10 Prozent gemäß den Bestimmungen der genannten E.O. beibehalten wird. Zudem setzen die USA die geänderten zusätzlichen Ad-valorem-Zollsätze in Höhe von 125 Prozent auf diese Waren, die durch die E.O. 14259 vom 8. April 2025 und die E.O. 14266 vom 9. April 2025 verhängt wurden, auf. Demnach werden Einfuhren in die USA aus China derzeit mit einem reziproken Zusatzzollsatz von 10 Prozent belegt. Die US-Zölle im Zusammenhang mit Fentanyl (20 Prozent) sowie weitere Maßnahmen (unter anderem Sec. 301-Zölle) sollen weiterhin bestehen bleiben und kommen in der Regel kumuliert zur Anwendung.

China passt die Anwendung des zusätzlichen Ad-valorem-Zolls auf Waren aus den USA gemäß Customs Tariff Commission of the State Council No. 4 of 2025 entsprechend an, indem 24 Prozentpunkte dieses Satzes für eine anfängliche Dauer von 90 Tagen ausgesetzt werden, während der verbleibende zusätzliche Ad-valorem-Satz von 10 Prozent auf diese Waren beibehalten wird. Die geänderten zusätzlichen Ad-valorem-Zollsätze auf diese Waren, die durch die Bekanntmachungen Nr. 5 und Nr. 6 der Zolltarifkommission des Staatsrates von 2025 verhängt wurden, werden ebenfalls aufgehoben. Ferner werden alle erforderlichen administrativen Maßnahmen ergriffen, um die seit dem 2. April 2025 gegen die USA verhängten nichttarifären Gegenmaßnahmen auszusetzen oder aufzuheben.

Die Parteien planen weitere Gespräche über Handelsbeziehungen und haben Vertreter für zukünftige Verhandlungen benannt.

Quellen:

Weitere Informationen:

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