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Beschluss der WTO-Ministerkonferenz zum TRIPS-Abkommen

Am letzten Tag der MC12 haben die WTO-Mitglieder einen Beschlussentwurf hinsichtlich der zeitweisen Einschränkung der Patentrechte bei Covid-19-Impfstoffen angenommen.

Von Julia Merle | Bonn

Berechtigte WTO-Mitglieder dürfen danach durch das Abkommen vorgegebene Exklusivrechte von Patentinhabern einschränken, indem sie im zur Reaktion auf die Coronapandemie notwendigen Umfang die Nutzung eines für die Produktion und Versorgung mit Covid-19-Impfstoffen erforderlichen Patentgegenstands ohne Zustimmung des Rechtsinhabers gestatten (siehe Beschluss vom 17. Juni 2022 zum TRIPS-Abkommen auf Englisch).

Laut einer Fußnote sollen alle Entwicklungsländer in der WTO "berechtigte Mitglieder" sein, wobei solche, die über Herstellungsmöglichkeiten von Covid-19-Impfstoffen verfügen, ermutigt werden, sich verbindlich aus dem Anwendungsbereich auszunehmen.

Die Anwendung des Beschlusses darf zunächst für fünf Jahre erfolgen mit jährlicher Überprüfung (siehe Ziff. 6 des Beschlusses).

Nach Ziff. 8 des Beschlusses werden die WTO-Mitglieder binnen sechs Monaten über eine Ausweitung auf Covid-19-Diagnostika und -Medikamente entscheiden.

Anfang Oktober 2020 hatten Indien und Südafrika einen ersten Vorschlag eines "Waivers" verschiedener TRIPS-Bestimmungen eingereicht.

Auf die aktuelle Entscheidung nimmt auch die Erklärung vom 17. Juni 2022 zur Antwort der WTO auf die Coronapandemie und Vorsorge für künftige Pandemien (Englisch) Bezug. Diese betont unter anderem die durch das TRIPS sowie die "Doha-Erklärung" ermöglichte Flexibilität zum Schutz der öffentlichen Gesundheit (Ziff. 12 ff.).

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