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Rechtsmeldung WTO WTO

Dienstleistungen in der MC12

Der internationale Dienstleistungshandel wurde von der Pandemie hart getroffen, belebt sich aber wieder. Indes findet die Initiative zur Vereinfachung der nationalen Regulierung neue Mitstreitende.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das Abschlussdokument der 12. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation betont die Bedeutung des Dienstleistungshandels für die Weltwirtschaft. Besonders für Entwicklungsländer seien weitere Erleichterungen von besonderer Bedeutung. 

Das Abschlussdokument schließt mit den Worten: "Die Ministerkonferenz nimmt die Arbeit in Sachen Dienstleistungshandel zur Kenntnis." (Übersetzung durch den Verfasser). Damit dürfte insbesondere die plurilaterale Initiative zur Vereinfachung der nationalen Regulierung gemeint sein. Diese Initiative nimmt diejenigen Hürden ins Visier, die aus komplizierten Regeln des nationalen Rechts erwachsen. Ebenso problematisch kann die Implementierung dieses Rechts sein, insbesondere wenn zum Beispiel keine elektronische Abwicklung von Verfahren möglich ist.

Besonderes Augenmerk wird auf die Themen "Erlaubnisse / Lizenzen", "Berufsqualifikationen" und "technische Standards" gelegt, jeweils unter den Aspekten der materiellen Anforderung auf der einen Seite, sowie der verfahrensmäßigen Implementierung auf der anderen Seite.

Im Rahmen der 12. Ministerkonferenz sind der Initiative drei weitere Staaten beigetreten, so dass nunmehr insgesamt 70 Staaten (inklusive aller 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union) dem Ziel verpflichtet sind. Zusammen machen sie 92,5% des weltweiten Dienstleistungshandels aus.

   

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