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Zollbericht WTO Digitale Wirtschaft
(Stand: 21.02.2023) Die Forderung nach einem multilateralen E-Commerce-Abkommen steigt aufgrund der Vorteile für Unternehmen und Verbraucher zunehmend.
Von Melanie Hoffmann | Bonn
Der digitale Handel findet in den WTO-Abkommen nur wenig Beachtung. Bereits 1998 erkannten die Mitglieder der WTO jedoch, dass der elektronische Handel kontinuierlich steigt und internationale Regeln notwendig seien.
Im Rahmen der zweiten Ministerkonferenz im Mai 1998 haben die Minister eine Declaration on global electronic commerce angenommen und daraufhin eine Arbeitsgruppe errichtet und im September 1998 ein Arbeitsprogramm angenommen. Das Arbeitsprogramm beauftragt vier WTO-Gremien, die Beziehung zwischen bestehenden WTO-Übereinkommen und E-Commerce zu untersuchen. Die Erklärung von 1998 enthielt auch ein Moratorium, welches die Mitglieder dazu verpflichtet, ihre derzeitige Praxis, keine Zölle auf elektronische Übertragungen zu erheben, fortzuführen.
Auf der letzten Ministerkonferenz im Juni 2022 beschlossen die Mitglieder erneut, das Arbeitsprogramm über den elektronischen Geschäftsverkehr auf der Grundlage des in WT/L/274 dargelegten Mandats und das Moratorium (on Customs Duties on Electronic Transmissions) bis zur nächsten Ministerkonferenz (MC) fortzusetzen. Demnach dürfen bis zur MC13 (Februar 2024) keinerlei Zölle auf elektronische Übertragungen (zum Beispiel Softwares, E-Mails, digitale Musik, Filme und Videospiele) erhoben werden. Die Minister halten zudem fest, die Gespräche unter Berücksichtigung der Entwicklungen zu intensivieren sowie regelmäßige Überprüfungen durchzuführen.
Im Rahmen der 11. Ministerkonferenz einigten sich 71 WTO-Mitglieder darauf, Sondierungsgespräche für künftige Verhandlungen über handelsbezogene Aspekte des elektronischen Handels einzuleiten. Im Januar 2019 haben sich sodann 76 WTO-Mitglieder dazu entschlossen, Verhandlungen über globale Regeln zum elektronischen Handel aufzunehmen. Es soll ein plurilaterales Abkommen geschaffen werden, welches die Möglichkeiten durch den elektronischen Handel steigert, die Herausforderungen in Industrie- und Entwicklungsländern angeht und zudem die Zölle bei elektronischen Übertragungen abbaut. Ein rechtlicher Rahmen soll geschaffen werden, der Unternehmen und Verbraucher begünstigen und unterstützen soll.
Derzeit beteiligen sich 88 WTO-Mitglieder an der Joint Initiative on E-Commerce.
Weitere Informationen zu E-Commerce in der WTO
Aufgrund der stockenden Verhandlungen über ein einheitliches Abkommen auf multilateraler Ebene haben sich einige Staaten mittlerweile darauf verständigt, Regeln zum digitalen Handel in ein Präferenzabkommen mit aufzunehmen. Das Abkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada (USMCA) beinhaltet bereits ein Kapitel zum digitalen Handel und auch weitere Länder schließen vermehrt sogenannte "Digital Economy Agreements" zur Schaffung einheitlicher, internationaler Regeln ab.
Eine Einigung in Form eines Präferenzabkommens zwischen zwei oder drei Staaten zu erzielen, ist deutlich einfacher als auf multilateraler Ebene. Dennoch ist die multilaterale Einigung stets erstrebenswert.
Der grenzüberschreitende Transfer von Daten ist für den internationalen Handel wichtig und nicht mehr wegzudenken. Digitale Strukturen, wie künstliche Intelligenz oder das Internet, helfen dabei, den internationalen Handel effizienter und gleichzeitig kostengünstiger zu gestalten. Zwischen 1996 und 2014 sanken die Handelskosten um 15 Prozent, da zum Beispiel durch digitale Zollverfahren Zeit eingespart werden konnte oder durch transparente und online verfügbare Informationen neue Marktchancen entstanden. Und auch im Rahmen der Coronakrise und der damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen gewannen die digitalen Lösungen mehr und mehr an Bedeutung. Digitalisierung ist folglich das Gebot der Stunde.
Mithilfe einer festen Verankerung des Moratoriums können Handelsbarrieren abgebaut und Marktverzerrungen entgegengewirkt werden. Dennoch sind vor allem die Entwicklungsländer skeptisch und besorgt über mögliche Nachteile, wie zum Beispiel Einnahme- und Machtverluste.
Aktuelle Studien belegen einen schleichenden Protektionismus in den letzten Jahren. Eine Besserung ist aktuell nicht absehbar. Diesem Trend muss entgegengewirkt werden, indem die zunehmenden Handelshemmnisse, auch im digitalen Handel, abgebaut werden.
Das E-Commerce-Abkommen kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, indem es konkrete Regeln und Verpflichtungen für den digitalen Handel formuliert. Dabei werden unter anderem Kooperationen bei Datenschutzstandards sowie international einheitliche Standards gefordert. Die USA streben eine liberale digitale Handelspolitik an, wobei andere Länder dieser Idee aufgrund fehlender digitaler Infrastruktur (Breitbandausbau) skeptisch gegenüberstehen.
Das Abkommen darf sich nicht nur auf den Zollabbau beschränken, sondern muss zudem Steuermodelle, Entwicklungsländer sowie Verbraucherinteressen berücksichtigen. Wichtig ist zudem die Einhaltung der WTO-Grundprinzipien.
Die WTO steht nun vor der Herausforderung, ein einheitliches Abkommen zu schaffen, welches die Interessen aller Mitglieder bedient und mit der bereits existierenden, digitalen Infrastruktur umsetzbar ist. Es mag zwar herausfordernd sein, jedoch ermöglicht es zugleich allen WTO-Mitgliedern, den digitalen Handel neu zu definieren und diesen in einer so schnelllebigen Welt aktiv zu nutzen.
Die eLibrary on e-commerce stellt zahlreiche Informationen zum elektronischen Handel zur Verfügung: Informationen der WTO: Diese Unterseite sammelt WTO-Materialien, Dokumente und Links zum E-Commerce, Beiträge von Mitgliedern, Berichte, Ministerergebnisse sowie Reden des Generaldirektors, die von den Nutzern eingesehen werden können. Multimedia und Veranstaltungen: Diese Datenbank ermöglicht Zugriff auf Interviews, Präsentationen, Seminare, Webinare und andere WTO-Veranstaltungen zu E-Commerce-bezogenen Themen. Informationen anderer Organisationen und Institutionen: Welchen Einfluss hat die Coronapandemie auf den digitalen Handel oder welche Informationen bietet die Europäische Kommission zu diesem Thema? Diese Unterseite bietet zahlreiche Informationen sowie Links zum digitalen Handel anderer Organisationen. Jargon-Buster: Hier erhalten die Nutzer konkrete Erklärungen und Definitionen zu einzelnen Begriffen und Konzepten. |