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Zollbericht Energie
Der ukrainische Zolldienst hat Zollfreiheit und deutliche Verfahrenserleichterungen bei der Einfuhr von Stromnotgeneratoren in die Ukraine erklärt.
09.12.2022
Von Karin Appel | Bonn
Zur Überwindung der kritischen Lage im Energiesektor beschloss die ukrainische Regierung, dass die Einfuhr von
ohne Auflagen technischer Vorschriften erlaubt sei.
Insbesondere hob sie die obligatorischen Konformitätserklärungen und die Kennzeichnung mit einem Konformitätszeichen, welches die Einhaltung der technischen Vorschriften bestätigt, auf. Auch der (Weiter-)Verkauf dieser Geräte ohne entsprechende Konformitätserklärungen wurde erlaubt.
Diese Vereinfachung gilt bis zur Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts in der Ukraine und während der nächsten drei Monate.
Außerdem wurde Zollfreiheit für entsprechende Geräte beschlossen. Um die Zollfreiheit in Anspruch nehmen zu können, müssen die Geräte bei der Zolleinfuhrstelle schriftlich angemeldet werden.
Einer schriftlichen Deklaration unterliegen Waren nicht, wenn:
Bei Online-Bestellungen wird ein Einfuhrzoll von 10 Prozent und die Einfuhrumsatzsteuer von 20 Prozent berechnet, da entsprechende Geräte nur selten einen Warenwert von unter 150 Euro haben. Der ukrainische Zolldienst bereitet derzeit ein erläuterndes Schreiben an alle Zollstellen vor, um die Anwendung der Rechtsvorschriften und Regelungen über die Vorzugsbesteuerung zu erklären.