Zollmeldung Einfuhrabgaben
Indien - Zollbefreiung für Waren zur Pandemiebekämpfung
Die außertarifliche Abgabenbefreiung gilt vor allem für Ausrüstungen zur Herstellung und zum Transport von medizinischem Sauerstoff sowie für Beatmungsgeräte
03.05.2021
Die indische Regierung hat mit Verordnung vom 24.04.2021 bestimmte Ausrüstungen, Teile und Medizinprodukte zur Unterstützung bei der Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Pandemie vorübergehend von den Einfuhrabgaben "Zoll" (Basic Customs Duty - BCD) und "Gesundheitsabgabe" (Health Cess) befreit. Zu dem Warenkreis zählen unter anderem Ausrüstungen zur Herstellung von medizinischem Sauerstoff, Sauerstofffüllsysteme, Transportbehälter sowie Teile zur Herstellung entsprechender Waren, Beatmungsgeräte sowie Impfstoffe. Die Abgabenbefreiung gilt zunächst bis zum 31. Juli 2021.