Zollbericht Kennzeichnungsvorschriften
Markierungs- und Kennzeichnungsvorschriften
Für den Vertreib von Waren in Belarus sind einige Markierungs- und Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
11.11.2021
Markierungsvorschriften
Bestimmte Waren unterliegen in Belarus der Markierung mit speziellen Kontrollzeichen. Dies sind unter anderem pflanzliche Öle, Säfte, Malzbier, Kaffee, Waschmittel, Schuhe und andere im Anhang der Durchführungsverordnung des Ministerrates vom 29. Juni 2011 Nr. 1030 genannten Waren. Zuständig für die Vergabe der Kontrollzeichen ist das Ministerium für Steuern und Gebühren.
Kennzeichnungsvorschriften
Pelzwaren
Pelzwaren müssen bei der Einfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion mit RFID-Chips markiert werden. Weitere Informationen zur RFID-Markierung.
Lebensmittel und Kosmetika
Für Waren wie Lebensmittel und Kosmetika ist in Belarus eine Herkunftslandkennzeichnung erforderlich. Diese sollte der in den Handelsdokumenten angegebenen Herkunft entsprechen.
Digitale Warenkennzeichnung
Am 15. März 2019 verabschiedete der Ministerrat der Republik Belarus die Resolution Nr. 161 "Zur Einrichtung eines nationalen Systems zur Kennzeichnung von Waren und zur Durchführung eines Pilotprojekts zur Kennzeichnung von Schuhen mit Identifikationsmitteln".
Das Pilotprojekt zur Kennzeichnung von Schuhen mit digitalen Codes wird vom 15. April bis zum 31. Dezember 2019 durchgeführt, wobei die Teilnahme freiwillig ist.
Hauptziele des Pilotprojekts sind vordergründig die Entwicklung neuer Mechanismen für die Kennzeichnung von Waren und die Verbesserung der Informationsinteraktion mit der Russischen Föderation.
Das Pilotprojekt wird erstattungsfähig durchgeführt. Die Kosten für das Identifizierungstool betragen vier belarussische Kopeken und umfassen die Kosten für die Informationsinteraktion zwischen dem Betreiber des Informationsetikettierungssystems und den Teilnehmern des Pilotprojekts sowie die Kosten für das Schutzzeichen (falls verwendet).