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Rechtsmeldung Zypern Registerrecht

Fristverlängerung für wirtschaftliche Eigentümer in Zypern

Die Frist für die Übermittlung der Daten der wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owners – UBO) an das neu eingerichtete System wird erneut verlängert.

Von Nadine Bauer | Bonn

Am 1. März 2022 teilte die zuständige Behörde (Registrar of Companies and Official Receiver – RoC) mit, dass die Übermittlung der Daten der wirtschaftlichen Eigentümer bis zum 31. Juli 2022 erfolgen muss. Diese Frist gilt für vor dem 12. März 2021 gegründete Unternehmen. Seit diesem Zeitpunkt gegründete Unternehmen müssen die entsprechenden Informationen innerhalb von 30 Tagen ab Gründung mitteilen.

Mit dem Gesetz Nr. 13(I)/2018 (Νόμος του 2018 (Ν. 13(I)/2018)) hatte die zyprische Regierung den gesetzlichen Rahmen für ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer geschaffen.

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