Südkorea erhöht Mindestlohn ab Januar 2024
Seit 1. Januar 2024 liegt der Mindestlohn in Südkorea bei 9.860 Südkoreanische Won (KRW) pro Stunde. Damit ist er im Vergleich zum Vorjahr um 240 KRW gestiegen.
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Seit 1. Januar 2024 liegt der Mindestlohn in Südkorea bei 9.860 Südkoreanische Won (KRW) pro Stunde. Damit ist er im Vergleich zum Vorjahr um 240 KRW gestiegen.
Zu den Änderungen im südkoreanischen Personal Information Protection Act (PIPA) zählt insbesondere die Stärkung der Rechte betroffener Personen. Nicht alle sind bereits in Kraft.
Aus dem Ende Dezember 2022 von der Nationalversammlung verabschiedeten Haushalt für das Jahr 2023 ergeben sich unter anderem Änderungen bei der koreanischen "Corporate Tax".
Am 17. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss für den Transfer von personenbezogenen Daten nach Südkorea angenommen.
Für Betriebe ab 50 Beschäftigten gilt in Südkorea ab 27. Januar 2022 ein Gesetz zur Haftung bei schweren Unfällen, der "Severe Accidents Penalties Act“ (SAPA).
Ab 1. Juli 2021 wird diese gesetzliche Arbeitszeitregelung für Betriebe mit mindestens fünf Angestellten anwendbar sein. Die "52-Stunden-Woche“ wurde damit stufenweise eingeführt.
Der 2017 begonnene Dialog zwischen der EU und Südkorea wurde am 30. März 2021 abgeschlossen – eine wichtige Etappe auf dem Weg zum erstrebten Angemessenheitsbeschluss.