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Rechtsmeldung | Südkorea | Arbeitsschutzrecht

Neues südkoreanisches Gesetz zum Arbeitsschutz tritt in Kraft

Für Betriebe ab 50 Beschäftigten gilt in Südkorea ab 27. Januar 2022 ein Gesetz zur Haftung bei schweren Unfällen, der "Severe Accidents Penalties Act“ (SAPA).

Von Julia Merle | Bonn

Der SAPA wurde im Januar 2021 insbesondere zur Vorbeugung von schweren Arbeitsunfällen erlassen. Er enthält verschärfte Haftungsregelungen für Geschäftsinhaber und Personal auf Managementebene: Treten schwere Berufsunfälle ein, drohen ihnen empfindliche persönliche Geld- oder Haftstrafen. Letztere betragen bei Todesfolge mindestens ein Jahr, bei Verletzungen bis zu sieben Jahre. Die Unternehmen selbst können bei tödlichen Unfällen mit Geldstrafen von bis zu 5 Milliarden Südkoreanische Won (KRW) bestraft werden. Möglich ist auch Strafschadensersatz.

Arbeitgeber und leitende Angestellte müssen nach Art. 4 SAPA bestimmte Präventions- und Compliance-Maßnahmen ergreifen, wie die Einrichtung eines Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsystems.

Kapitel 2 des SAPA zu schweren Unfällen am Arbeitsplatz findet keine Anwendung auf Betriebe mit weniger als fünf Vollzeitkräften.

Zudem betrifft das Gesetz etwa durch einen Herstellungsmangel eines verkauften Produkts verursachte schwere öffentliche Unfälle.

Am 27. Januar 2022 tritt das Gesetz zunächst für Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten in Kraft, am 27. Januar 2024 dann für kleinere Betriebe sowie Bauprojekte mit Kosten von unter 5 Milliarden KRW. Durchführungsbestimmungen gelten auch ab 27. Januar 2022.

Zur Arbeitssicherheit besteht bereits der "Occupational Safety and Health Act“.

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