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Auch das spanische Zivilprozessgesetz (Ley de Enjuiciamiento Civil) sieht einige Möglichkeiten vor, bereits vor oder bei Prozessbeginn auf Antrag seine Rechtsposition einstweilen sichern zu lassen (Artikel 721 Zivilprozessgesetz).
So zählt Artikel 727 Zivilprozessgesetz diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten auf. Zusätzlich kann das Gericht weitere geeignete Maßnahmen erlassen. Zu den genannten Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes (medidades cautelares) gehört insbesondere der dingliche Arrest...
Einige spanische Dienstleister sind verpflichtet, sich in berufsspezifische Register einzutragen. Nachstehend einige Beispiele: