Mexiko erhöht Mindestlohn
Die Nationale Mindestlohnkommission (CONASAMI) erhöht den gesetzlichen Mindestlohn in Mexiko um 20 Prozent. Der neue Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2024.
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Die Nationale Mindestlohnkommission (CONASAMI) erhöht den gesetzlichen Mindestlohn in Mexiko um 20 Prozent. Der neue Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2024.
Das Dekret sieht eine breite Reihe von Steuervergünstigungen für Unternehmen vor, die sich in Mexiko niederlassen wollen.
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Die vom mexikanischen Nationalkongress verabschiedeten neuen Vorschriften verändern tiefgreifend das Konzessionsverfahren für Bergbauaktivitäten.
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Die Nationale Mindestlohnkommission (CONASAMI) erhöht den gesetzlichen Mindestlohn in Mexiko um 20 Prozent. Der neue Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2023.
Aufgrund der wirtschaftlichen Veränderungen in Europa stellt sich die Frage nach anderen Regionen der Welt, die als Wirtschaftspartner in Betracht kommen. Schauen wir auf Lateinamerika.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Mexiko bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Die Nationale Mindestlohnkommission (Comisión Nacional de los Salarios Mínimos - CONASAMI) hat den gesetzlichen Mindestlohn in Mexiko angepasst.
Am 24. April 2021 sind in Mexiko neue Bestimmungen zum Outsourcing und der Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern in Kraft getreten.