Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Dänemark
Bürger eines EU-Mitgliedstaates sowie solche eines EWR-Staates oder der Schweiz benötigen bei der Einreise weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung.
Bürger eines EU-Mitgliedstaates sowie solche eines EWR-Staates oder der Schweiz benötigen bei der Einreise weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung.
Die finnische Regierung hat am 23. Juli 2020 Neuerungen in Bezug auf Einreisebeschränkungen bekannt gegeben.
Infolge der Corona-Pandemie hat US-Präsident Trump die Einwanderung und Vergabe verschiedener Arbeitsvisa bis zum Jahresende ausgesetzt.
Die finnische Regierung hat zum 16. Juni 2020 den Alarmzustand aufgehoben, Einreisebeschränkungen für bestimmte Länder gelten allerdings weiterhin.
Damit können internationale Flüge wiederaufgenommen werden. Auch die Quarantänepflicht nach Einreise wurde aufgehoben.
Die europäischen Mitgliedstaaten haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Webseiten eingerichtet, die einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen geben.
Am 7. April 2020 hat die finnische Regierung die Verlängerung der Grenzkontrollen und Verkehrsbeschränkungen bis zum 13. Mai 2020 beschlossen.
Die Verordnung des Ministeriums für Inneres und Verwaltung zur Verlängerung der Grenzkontrollen ist seit gestern in Kraft. Die Eindämmung des Coronavirus wurde verlängert.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie werden vorübergehend wieder Grenzkontrollen durchgeführt - auch an der deutsch-französischen Grenze.
Die US-Einwanderungsbehörde schließt ihre örtlichen Außenstellen und Application Support Center (ASC) mit sofortiger Wirkung bis mindestens zum 1. April 2020.