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Nach ersten Maßnahmen zur Entbürokratisierung gilt nun aller Augenmerk der anstehenden Steuerreform.
09.11.2020
Von Gloria Rose | São Paulo
Für Technologie, die derzeit nicht in Brasilien hergestellt wird, kann ein vorübergehender Zollerlass über das sogenannte "Ex-Tarifário"-Zollregime beantragt werden. Im Zuge der angestrebten Marktöffnung erweiterte die Regierung die zugrunde liegenden Kriterien. In der langen Liste begünstigter Kapitalgüter (BK), die bis Ende 2021 zollfrei eingeführt werden können, finden sich auch zahlreiche Maschinen und Ausrüstung für den Papier- und Zellstoffsektor.
Auch die neuen Normen für Arbeitssicherheit, insbesondere der Norm NR-12, dürften den Import von Maschinen, Druckbehältern und Kesseln nach Brasilien zukünftig vereinfachen und die Kosten mindern.
Brasiliens Industrie setzt sich für die Steuerreform ein, die ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken soll. Dabei achtet der Industriebund insbesondere auf die Ausgestaltung des Sonderzollregimes Drawback, das auch der Zellstoffindustrie zugutekommt.
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