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Branchen | Ungarn | Landwirtschaft

Rahmenbedingungen

Beim Erwerb von Ackerland gibt es Einschränkungen.

Von Waldemar Lichter | Budapest

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).

Gemäß dem Bodengesetz von 2013 können nur ungarische Privatpersonen oder in Ungarn ansässige EU-Bürger Ackerland erwerben. Sie müssen aber Erfahrung in der Landwirtschaft oder einem Abschluss im landwirtschaftlichen Bereich vorweisen. Auch die Pachtgrößen und Dauer unterliegen Einschränkungen. Landeskenner weisen zwar darauf hin, dass es dennoch Möglichkeiten gibt, auch Ausländern den Erwerb zu ermöglichen, wie etwa für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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