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EU Entwicklungszusammenarbeit

EU-Drittlandprogramme 2021 - 2027

Die Drittstaatenprogramme sind die Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union (EU) in Ländern außerhalb der EU. Die EU-Mittel sollen die außenpolitischen Ziele der Union effektiver unterstützen.

Nachbarschaft und die Welt

Für die Außenhilfen und Drittstaatenprogramme stehen der EU im neuen Mittelfristigen Finanzrahmen 2021-2027 unter der Budgetlinie „Nachbarschaft und die Welt“ insgesamt 98,4 Milliarden Euro (in Preisen von 2018) zur Verfügung. 

Meilenstein für die neuen Außenhilfen ist die Bündelung verschiedener Drittstaatenprogramme in nur einem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument - NDICI). Zur Unterstützung der EU-Beitrittskandidaten (Türkei und die Balkan-Staaten) wird die Heranführungshilfe als eigenes Instrument (Instrument für Pre-Accession - IPA III) weitergeführt. Im Falle von Katastrophen bleibt der EU ebenfalls weiterhin ein separates Instrument für Humanitäre Hilfe.

Der größte Anteil im Haushaltsposten „Nachbarschaft und die Welt“ ist mit 70,8 Milliarden Euro für NDICI vorgesehen. Für die humanitäre Hilfe stellt die EU zusätzlich 10,3 Milliarden Euro bereit. Die Heranführungshilfe ist mit 12,6 Milliarden Euro ausgestattet. Für Maßnahmen der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, für überseeische Länder und Gebiete (inklusive Grönland) und eine Reserve stehen noch einmal rund 4,7 Milliarden Euro zur Verfügung.

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Generaldirektion für Internationale Partnerschaften 

Die neue zuständige Generaldirektion (GD) der Europäischen Kommission Directorate-General for International Partnerships (DG INTPA) löst das Directorate-General for International Cooperation and Development (DG DEVCO) ab. Die neue Bezeichnung spiegelt die wichtige Rolle der internationalen Partnerschaften bei der Gestaltung einer stärkeren Rolle der EU auf globaler Ebene wieder. Wichtige Ziele der EU sind die Beseitigung der Armut, die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sowie die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. Das Organigramm von DG INTPA stellt die EU-Kommission auf ihrer Website bereit. 

Generaldirektion für Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen

Für die Bereiche Erweiterung sowie östliche und südliche Nachbarländer der EU ist die Generaldirektion für Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (Directorate-General for Neighbourhood and Enlargement Negotiations (DG NEAR) zuständig.

Die GD NEAR verwaltet den Großteil der finanziellen und technischen Hilfe der Union für die östlichen und südlichen Nachbarschaftsländer und EU-Beitrittskandidaten.

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (NDICI)

Bereits im Sommer 2018 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR 2021-27) die verschiedenen Drittstaatenprogramme zusammenzufassen sowie ferner den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in das neue Instrument zu integrieren. Mit NDICI will die EU ihre internationale Zusammenarbeit besser mit neuen Prioritäten wie Klimawandel und Nachhaltige Entwicklung in Einklang bringen sowie flexibler und effizienter auf Herausforderungen wie beispielsweise Migration reagieren. 

Mit einer Gesamtmittelausstattung von 70,8 Milliarden Euro (in Preisen von 2018) deckt das neue Instrument die Zusammenarbeit der EU mit allen Drittländern in Afrika, Asien, Lateinamerika und der Karibik sowie in der ost- und südeuropäischen Nachbarschaft ab.

Diese Mittel werden wie folgt aufgeteilt:

Milliarden Euro  

Programm                                        

60,38

Geographische Programme davon:                                                                                            

29,18 

für Afrika südlich der Sahara

19,32

für die östliche Nachbarschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien,

Moldau, Ukraine) sowie für den südlichen Mittelmeerraum (Ägypten, Algerien,

Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästinensische Gebiete, Syrien, Tunesien)

8,48

für Asien und den pazifischen Raum

3,39

für Nord- und Südamerika und Karibik 

6,36

Thematische Programme 

Menschenrechte und Demokratie 

Organisationen der Zivilgesellschaft

Frieden und Sicherheit 

Globale Herausforderungen 

3,18 

Krisenreaktionsmaßnahmen 

Hinzu kommt ein „Polster“ von 9,53 Milliarden Euro aus nicht zugewiesenen Mitteln. Damit kann die EU die Krisenreaktionsmaßnahmen aufstocken und auf unvorhergesehene Umstände oder neue Prioritäten reagieren.  

Mit NDICI wird die EU zusammen mit den Mitgliedsstaaten als „Team Europe“ die bedürftigsten Länder bei der Bewältigung langfristiger entwicklungspolitischer Herausforderungen und der Pandemiebekämpfung unterstützen. NDICI dient der EU zur Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen. Zur Bekämpfung des Klimawandels und Umsetzung des europäischen Green Deals sind rund 30 Prozent der NDICI-Mittel vorgesehen. NDICI erlaubt der EU mit einer Garantie für Außenmaßnahmen (External Action Guarantee, EAG) zusätzlich privates Kapital zu mobilisieren. Über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus (EFSD+) stellt die EU weltweit Finanzierungsmöglichkeiten in Form von Zuschüssen, Finanzhilfen, Haushaltsgarantien und Mischfinanzierungen für Partnerländer bereit.

Eine politische Einigung über das NDICI wurde auf dem EU-Gipfel im Dezember 2020 erzielt. Die formale Genehmigung und die Einführung des Instruments durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament als Haushaltsbehörden stehen noch aus (Stand Februar 2021). Die Programmierung von NDICI wurde nun offiziell gestartet, nachdem sie sich wegen der Corona-Pandemie und den komplexen EU-Haushaltsverhandlungen mehrere Monate verzögert hatte. Mit der Programmierung legt die EU die Mehrjahresrichtprogramme (Multiannual Indicative Programmes – MIP) für jede Region, jedes Partnerland und jedes thematische Programm für den Zeitraum 2021-2027 fest. Die Programmierung ist die Grundlage für die anschließende finanzielle Umsetzung der Maßnahmen.

Instrument für Heranführungshilfe (IPA III)

Das Instrument für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession, IPA) besteht seit 2007. Die Heranführungshilfe soll Beitrittskandidaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei) auf dem Weg zur Annahme und Umsetzung der EU-Beitrittskriterien unterstützen. Gefördert werden politische, institutionelle, soziale und wirtschaftliche Reformen. Nach dem Vorschlag der Kommission für die IPA-III-Verordnung wird es keine länderspezifischen Mittelzuweisungen mehr geben. Über IPA III werden zukünftig folgenden einzelne thematische Fenster gefördert:

  • Rechtsstaatlichkeit, grundlegende Menschenrechte, Demokratie
  • Gute Regierungsführung, strategische Kommunikation und gute nachbarschaftliche Beziehungen
  • Grüne Agenda, nachhaltige Konnektivität
  • Wettbewerbsfähigkeit und inklusives Wachstum
  • Territoriale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Durch die Programmierung auf thematische Prioritäten wird die Steuerung durch die EU gestärkt. Dadurch wird es möglich, Leistung und Fortschritt in Bezug auf die wichtigsten Prioritäten zu belohnen und die Flexibilität zu erhöhen. Somit kann die EU besser auf die sich entwickelnden Bedürfnisse der Partner auf ihrem Weg zum EU-Beitritt reagieren. Zwischen 2021 und 2027 stehen der Heranführungshilfe 12,6 Milliarden Euro (in Preisen von 2018) zur Verfügung. Zudem wird eine größere Wirksamkeit durch Kohärenz von IPA III mit anderen Drittstaaten- und innereuropäischen Programmen, insbesondere NDICI, angestrebt.

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