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EU Entwicklungszusammenarbeit

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Leistungsangebot und Kontakt

Das Brüsseler Büro von Germany Trade & Invest informiert deutsche Unternehmen aktuell und umfassend über die EU-Drittstaatenprogramme und die damit verbundenen Chancen zur Beteiligung an Projekten und Ausschreibungen. Benötigen Sie mehr Informationen, so zögern Sie nicht, unserem Büro eine E-Mail zu schicken, uns anzurufen oder - nach Voranmeldung - direkt vorbei zu kommen.

Unser Büro in Brüssel bietet Ihnen

auf der Homepage:

  • Umfassende Darstellungen der EU-Drittstaatenprogramme
  • Informationen zur Teilnahme an den Programmen
  • Geplante und beschlossene Projekte
  • Aktuelles zur EU-Drittstaatenförderung
  • Informationen zu Veranstaltungen

auf Anfrage:

  • Informationen zur Projektteilnahme und zu den EU-Drittstaatenprogrammen
  • Einzelrecherchen (Branchen, Zielgebiete und Projekte)
  • Kontaktvermittlung
  • Hilfe in Beschwerdefällen


Kontaktdaten:

Germany Trade & Invest
Büro Brüssel
Tel. 0032-485975078
Fax 0032-2-206 67 60
E-Mail: heike.hoffmann[at]gtai.eu

EU-Drittlandprogramme 2021 - 2027

Die Drittstaatenprogramme sind die Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union (EU) in Ländern außerhalb der EU. Die EU-Mittel sollen die außenpolitischen Ziele der Union effektiver unterstützen.

Nachbarschaft und die Welt

Für die Außenhilfen und Drittstaatenprogramme stehen der EU im neuen Mittelfristigen Finanzrahmen 2021-2027 unter der Budgetlinie „Nachbarschaft und die Welt“ insgesamt 98,4 Milliarden Euro (in Preisen von 2018) zur Verfügung. 

Meilenstein für die neuen Außenhilfen ist die Bündelung verschiedener Drittstaatenprogramme in nur einem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument - NDICI). Zur Unterstützung der EU-Beitrittskandidaten (Türkei und die Balkan-Staaten) wird die Heranführungshilfe als eigenes Instrument (Instrument für Pre-Accession - IPA III) weitergeführt. Im Falle von Katastrophen bleibt der EU ebenfalls weiterhin ein separates Instrument für Humanitäre Hilfe.

Der größte Anteil im Haushaltsposten „Nachbarschaft und die Welt“ ist mit 70,8 Milliarden Euro für NDICI vorgesehen. Für die humanitäre Hilfe stellt die EU zusätzlich 10,3 Milliarden Euro bereit. Die Heranführungshilfe ist mit 12,6 Milliarden Euro ausgestattet. Für Maßnahmen der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, für überseeische Länder und Gebiete (inklusive Grönland) und eine Reserve stehen noch einmal rund 4,7 Milliarden Euro zur Verfügung.

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Generaldirektion für Internationale Partnerschaften 

Die neue zuständige Generaldirektion (GD) der Europäischen Kommission Directorate-General for International Partnerships (DG INTPA) löst das Directorate-General for International Cooperation and Development (DG DEVCO) ab. Die neue Bezeichnung spiegelt die wichtige Rolle der internationalen Partnerschaften bei der Gestaltung einer stärkeren Rolle der EU auf globaler Ebene wieder. Wichtige Ziele der EU sind die Beseitigung der Armut, die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sowie die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. Das Organigramm von DG INTPA stellt die EU-Kommission auf ihrer Website bereit. 

Generaldirektion für Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen

Für die Bereiche Erweiterung sowie östliche und südliche Nachbarländer der EU ist die Generaldirektion für Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (Directorate-General for Neighbourhood and Enlargement Negotiations (DG NEAR) zuständig.

Die GD NEAR verwaltet den Großteil der finanziellen und technischen Hilfe der Union für die östlichen und südlichen Nachbarschaftsländer und EU-Beitrittskandidaten.

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (NDICI)

Bereits im Sommer 2018 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR 2021-27) die verschiedenen Drittstaatenprogramme zusammenzufassen sowie ferner den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in das neue Instrument zu integrieren. Mit NDICI will die EU ihre internationale Zusammenarbeit besser mit neuen Prioritäten wie Klimawandel und Nachhaltige Entwicklung in Einklang bringen sowie flexibler und effizienter auf Herausforderungen wie beispielsweise Migration reagieren. 

Mit einer Gesamtmittelausstattung von 70,8 Milliarden Euro (in Preisen von 2018) deckt das neue Instrument die Zusammenarbeit der EU mit allen Drittländern in Afrika, Asien, Lateinamerika und der Karibik sowie in der ost- und südeuropäischen Nachbarschaft ab.

Diese Mittel werden wie folgt aufgeteilt:

Milliarden Euro  

Programm                                        

60,38

Geographische Programme davon:                                                                                            

29,18 

für Afrika südlich der Sahara

19,32

für die östliche Nachbarschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien,

Moldau, Ukraine) sowie für den südlichen Mittelmeerraum (Ägypten, Algerien,

Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästinensische Gebiete, Syrien, Tunesien)

8,48

für Asien und den pazifischen Raum

3,39

für Nord- und Südamerika und Karibik 

6,36

Thematische Programme 

Menschenrechte und Demokratie 

Organisationen der Zivilgesellschaft

Frieden und Sicherheit 

Globale Herausforderungen 

3,18 

Krisenreaktionsmaßnahmen 

Hinzu kommt ein „Polster“ von 9,53 Milliarden Euro aus nicht zugewiesenen Mitteln. Damit kann die EU die Krisenreaktionsmaßnahmen aufstocken und auf unvorhergesehene Umstände oder neue Prioritäten reagieren.  

Mit NDICI wird die EU zusammen mit den Mitgliedsstaaten als „Team Europe“ die bedürftigsten Länder bei der Bewältigung langfristiger entwicklungspolitischer Herausforderungen und der Pandemiebekämpfung unterstützen. NDICI dient der EU zur Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen. Zur Bekämpfung des Klimawandels und Umsetzung des europäischen Green Deals sind rund 30 Prozent der NDICI-Mittel vorgesehen. NDICI erlaubt der EU mit einer Garantie für Außenmaßnahmen (External Action Guarantee, EAG) zusätzlich privates Kapital zu mobilisieren. Über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus (EFSD+) stellt die EU weltweit Finanzierungsmöglichkeiten in Form von Zuschüssen, Finanzhilfen, Haushaltsgarantien und Mischfinanzierungen für Partnerländer bereit.

Eine politische Einigung über das NDICI wurde auf dem EU-Gipfel im Dezember 2020 erzielt. Die formale Genehmigung und die Einführung des Instruments durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament als Haushaltsbehörden stehen noch aus (Stand Februar 2021). Die Programmierung von NDICI wurde nun offiziell gestartet, nachdem sie sich wegen der Corona-Pandemie und den komplexen EU-Haushaltsverhandlungen mehrere Monate verzögert hatte. Mit der Programmierung legt die EU die Mehrjahresrichtprogramme (Multiannual Indicative Programmes – MIP) für jede Region, jedes Partnerland und jedes thematische Programm für den Zeitraum 2021-2027 fest. Die Programmierung ist die Grundlage für die anschließende finanzielle Umsetzung der Maßnahmen.

Instrument für Heranführungshilfe (IPA III)

Das Instrument für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession, IPA) besteht seit 2007. Die Heranführungshilfe soll Beitrittskandidaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei) auf dem Weg zur Annahme und Umsetzung der EU-Beitrittskriterien unterstützen. Gefördert werden politische, institutionelle, soziale und wirtschaftliche Reformen. Nach dem Vorschlag der Kommission für die IPA-III-Verordnung wird es keine länderspezifischen Mittelzuweisungen mehr geben. Über IPA III werden zukünftig folgenden einzelne thematische Fenster gefördert:

  • Rechtsstaatlichkeit, grundlegende Menschenrechte, Demokratie
  • Gute Regierungsführung, strategische Kommunikation und gute nachbarschaftliche Beziehungen
  • Grüne Agenda, nachhaltige Konnektivität
  • Wettbewerbsfähigkeit und inklusives Wachstum
  • Territoriale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Durch die Programmierung auf thematische Prioritäten wird die Steuerung durch die EU gestärkt. Dadurch wird es möglich, Leistung und Fortschritt in Bezug auf die wichtigsten Prioritäten zu belohnen und die Flexibilität zu erhöhen. Somit kann die EU besser auf die sich entwickelnden Bedürfnisse der Partner auf ihrem Weg zum EU-Beitritt reagieren. Zwischen 2021 und 2027 stehen der Heranführungshilfe 12,6 Milliarden Euro (in Preisen von 2018) zur Verfügung. Zudem wird eine größere Wirksamkeit durch Kohärenz von IPA III mit anderen Drittstaaten- und innereuropäischen Programmen, insbesondere NDICI, angestrebt.

Klimafinanzierung

Die globale Herausforderung Klimawandel schlägt sich auch in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit nieder. Klimaschutz ist eines der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele, das seit dem Pariser Klimaabkommen von 2015 für die Geberinstitutionen an Bedeutung gewonnen hat. Klimafinanzierung in der Entwicklungszusammenarbeit umfasst die Finanzflüsse der Geber an die Entwicklungsländer, damit diese ihre Klimaziele umsetzen können.

Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten sind zusammen der größte Geber von Klimafinanzierung, die sie seit 2013 mehr als verdoppelt haben. Die Klimahilfen der EU und ihrer Mitgliedstaaten beliefen sich im Jahr 2020 auf 23,4 Milliarden Euro. Das waren 27,3 Prozent der Gesamtinvestitionen. Der Fokus lag dabei auf Eindämmung des Klimawandels, nicht auf Anpassung an den Klimawandel. Bereits 2019 belief sich ihr Klima-Fördervolumen auf 23,2 Milliarden Euro – das sind über 40 Prozent der weltweiten Klimafinanzierung.

EU-Klimafinanzierung (in Milliarden Euro)

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

EU-Mitgliedstaaten

6,6

12,4

13,9

15,6

15,0

16,1

17,5

k.A.

EU-Institutionen (EU-Kommission/EEF und EIB)

3,0

2,1

3,7

4,6

5,4

5,6

5,7

k.A.

Summe

9,6

14,5

17,6

20,2

20,4

21,7

23,2

23,4

Finanziert über öffentliche Gelder der EU-Mitgliedstaaten (inklusive Vereinigtes Königreich) sowie durch die EU-Kommission, den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und die Europäische Investitionsbank (EIB).Quelle: Europäischer Rat 2021

Die Basis: Der Green Deal der EU

Eines der Herzstücke der aktuellen Strategie der EU-Kommission ist der European Green Deal von Ende 2019. Demnach sollen sich in der EU die Netto-Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 auf Null reduzieren. Die EU will somit bis Mitte des Jahrhunderts der erste klimaneutrale Kontinent sein.

Der Green Deal erstreckt sich auch auf die internationale Zusammenarbeit der EU. Die EU fördert Nachhaltigkeit in ihren Partnerländern in den folgenden Sektoren:

  1. Klimawandel
  2. Grüne Energiewende
  3. Ökosysteme und Biodiversität
  4. Kreislaufwirtschaft mit fairen Wertschöpfungsketten
  5. Grüne und smarte Urbanisierung
  6. Sichere und nachhaltige Produktion von landwirtschaftlichen Lebensmitteln

Der Green Deal zieht sich durch sämtliche Sektoren des EU-Handelns und stieß eine Vielzahl neuer Politiken und Initiativen an. Zu diesen zählen zum Beispiel die Biodiversity Strategy 2030 zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlustes und der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft von März 2020.

Die EU-Taxonomie liefert die technischen Evaluierungskriterien für nachhaltiges Wirtschaften. Damit werden Investitionen als nachhaltig – oder auch nicht – bewertet. Dies soll zunächst einmal nur Orientierung für potenzielle Investoren bieten, auf lange Sicht aber die Investitionen in nachhaltige Vorhaben erhöhen. Bisher gilt die EU-Taxonomie zum Thema Klima.

Klimafinanzierung in den Drittstaatenprogrammen

Der neue mehrjährige Finanzrahmen 2021 bis 2027 der EU hat neue Drittstaatenprogramme mit sich gebracht, die alle den Green Deal aufgreifen.

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit

Das wichtigste Drittstaatenprogramm der EU gilt weltweit und heißt Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit NDICI (Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument), auch Global Europe genannt.

Es sieht in den kommenden sieben Jahren 79,46 Milliarden Euro vor, davon mindestens 35 Prozent für Klimavorhaben. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte in ihrer Rede zur Lage der Union im September 2021 noch weitere 4 Milliarden Euro für Maßnahmen zum Klimawandel zu, die über NDICI finanziert werden. Auch für Biodiversität und Ökosysteme verdoppelt die EU von 2021 bis 2027 die Fördersummen über NDICI gegenüber dem letzten Finanzrahmen (2014 bis 2020: fast 1 Milliarde Euro).

Um mit Hilfe öffentlicher Gelder private Investitionen zu hebeln und zum Beispiel Klimavorhaben zu finanzieren, hat die EU die Investitionsoffensive für Drittstaaten EIP (European Investment Plan) ins Leben gerufen. Dessen „Finanzsäule“ bildete bis 2020 der Europäische Fonds für Nachhaltige Entwicklung EFSD (European Fund for Sustainable Development).

Seit 2021 läuft er eingebunden in NDICI als EFSD+ weiter, befindet sich aber noch in Ausarbeitung. Er hat weltweite Gültigkeit. Die Budgets hierfür sollen im Vergleich zur vorherigen Periode erhöht werden. Die EU sieht 3,6 Milliarden Euro für Garantien bis 2027 vor – ergänzt um eine neue Garantie für auswärtiges Handeln (External Action Guarantee) mit einem finanziellen Deckel von 60 Milliarden Euro. So sollen bis zu 135 Milliarden Euro an Investitionen gehebelt werden. Als Themen sind unter anderem nachhaltige Energie, grüne Konnektivität und nachhaltige Städte im Gespräch.

Instrument für Heranführungshilfe

Ihre Beitrittskandidaten fördert die EU über das Instrument für Heranführungshilfe IPA III (Instrument for Pre-Accession). Klimaschutz nimmt einen hohen Stellenwert ein: Von 2021 bis 2027 sieht die EU 14,16 Milliarden Euro dafür vor. Das sind 18 Prozent der Gesamtfinanzausstattung.

Global Gateway

Ende 2021 stellte die EU ihre Strategie Global Gateway vor. Mit dieser will sie auf nachhaltige Weise weltweit Intrastruktur fördern. Dabei konzentriert sich die EU auf folgende Sektoren:

  1. Saubere und erneuerbare Energie und Grüner Wandel
  2. Digitalisierung
  3. Transport
  4. Bildung / Wissenschaft
  5. Gesundheit

Die Idee der EU dahinter: Digitales, Energie und Verkehr sollen intelligent, sauber und verlässlich miteinander vernetzt und Gesundheit, Bildung und Forschung weltweit aufgewertet werden. Hierzu will die EU in den nächsten sieben Jahren circa 300 Milliarden Euro an Investitionen mobilisieren, die Hälfte davon für Vorhaben in Afrika.

Investitionen in Klimaschutz, Klimaresilienz und saubere Energie sind besonders in Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen wichtig. Global Gateway soll die Länder dabei unterstützen, ökologischen Wandel voranzutreiben und sowohl die SDGs als auch das Pariser Klimaabkommen umzusetzen.

Projektablauf

Die Entwicklung und Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der EU-Drittlandprogramme erfolgt gemäß eines klar definierten Prozesses. In einem ersten Schritt erstellt die EU-Kommission Strategieprogramme für Länder und Regionen, in denen Schwerpunktsektoren bestimmt werden. Die Mehrjährigen Richtprogramme (National Indicative Programme, NIP; Regional Indicative Programme, RIP; Multiannual Indicative Programme, MIP) beinhalten eine detaillierte Schwerpunktbeschreibung mit Budgetzuweisungen. Hier können Firmen bereits frühzeitig ausloten, ob ihr Sektor in ihrem Zielland überhaupt von der EU gefördert werden wird.

Basierend auf den Strategiepapieren identifiziert die EU Projekte und prüft die Durchführbarkeit. Darauf aufbauend bewilligt sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Jahresaktionsprogramme (Annual Action Programme, AAP), Sondermaßnahmen (Special Measure) oder Einzelmaßnahmen (Individual Measure) mit Projektbögen für jedes Projekt. Diese können sowohl national, regional als auch länderübergreifend sein und liefern neben einer detaillierten Beschreibung auch Informationen über Ziele, erwartete Ergebnisse, Verwaltungsverfahren, Budgetierung sowie einen vorläufigen Zeitplan für die Durchführung. Je nach Inhalt ist dann klar: Dieses Vorhaben wird in Kürze ausgeschrieben. Interessierte Firmen können hier bereits ansetzen und sich nach passenden Konsortialpartnern und Experten umsehen.

Wichtig ist: Eine Ausschreibung umfasst oft nur einzelne Lieferungen, Beratungsleistungen und Einzelbausteine, die als Teile zur Umsetzung des Gesamtvorhabens benötigt werden. Somit kommen auch Firmen und Partner in Betracht, die bestimmte Elemente anbieten.

Beschaffungswesen und Geschäftsmöglichkeiten

Verwaltungsmethode entscheidet über Zuständigkeiten

Es gibt verschiedene Umsetzungsmodalitäten für Entwicklungsprojekte im Rahmen von Drittstaatenprogrammen. Dies hängt davon ab, bei welcher Organisation die Durchführungsverantwortung liegt. Die EU-Kommission kann Fördermittel klassisch durch ihre Generaldirektionen, Delegationen vor Ort oder Agenturen direkt verwalten. Hierbei gibt es einheitliche Vergabeverfahren und Regelungen, die im Handbuch für Vergabeverfahren im Rahmen von EU-Außenmaßnahmen (Practical Guide to Contract Procedures for EU External Actions, PRAG) zu finden sind. Dies wird jedes Jahr aktualisiert, ist aber rechtlich nicht bindend, sodass teilweise Interpretationsspielraum auf Seiten der Delegationen besteht. Bisher wurde der größte Teil des Budgets so verwaltet und viele Ausschreibungen entstanden. In letzter Zeit aber zeichnet sich ein Wandel ab.

Die EU delegiert die Verwaltung der Förderprogramme und des Budgets vermehrt an Partnerländer, internationale oder gemeinnützige Organisationen, Finanzinstitutionen wie die Europäische Investitionsbank oder Durchführungsorganisationen der Mitgliedsstaaten. Dies nennt sich indirekte Mittelverwaltung. Hier gelten die Vergaberichtlinien des jeweiligen Auftraggebers. Die Partnerorganisationen müssen sich vorab qualifizieren. Bei der geteilten Mittelverwaltung delegiert die EU-Kommission die Programmverwaltung an die Mitgliedsstaaten. Dies wird von der GD INTPA jedoch kaum genutzt. 

Neben der Zuweisung an internationale Partnerorganisationen, die die Projekte umsetzen, vergibt die EU auch vermehrt allgemeine oder sektorspezifische Haushaltshilfen an Regierungen der Partnerländer. Ebenso erhalten Nichtregierungsorganisationen wie jeher Zuschüsse in zivilgesellschaftlich relevanten Sektoren (Bildung, Gesundheit) und an den Verfahren ändert sich wenig. Hierbei ruft die EU zur Einreichung von Projektvorschlägen (call for proposal) auf. Dies sind Zuschüsse (Grants) an nicht gewinnorientierte Organisationen für selbst entwickelte Vorhaben. Die EU gibt nur den Rahmen vor.


EU-Ausschreibungen für vielfältige Güter und Leistungen

Gegenstand der EU-Ausschreibungen sind Bauarbeiten (Infrastruktur, Gebäude etc.), Lieferungen (IT, Laborausrüstung, Fahrzeuge etc.) oder Dienstleistungen (technische Hilfe, Studien, Kommunikation, Organisation etc.). Die EU ist hierbei sozusagen öffentlicher Auftraggeber und finanziert 100 Prozent der von der Firma veranschlagten Kosten, während sie die Projektverantwortung behält. Zu beachten ist, dass der Inhalt der Bewerbung exakt auf die Ausschreibung passen muss. Bestimmte Kriterien, Referenzen (zum Beispiel Herkunftszertifikate) sowie Anforderungen bezüglich technischer und finanzieller Expertise sind je nach Ausschreibung unterschiedlich und müssen bei der Bewerbung nachgewiesen werden. Die Anforderungen sind in den Ausschreibungsunterlagen detailliert beschrieben und sollten genau beachtet werden. Darüber hinaus sind formale Vorgaben zu berücksichtigen und zeitliche Vorgaben einzuhalten. Bereits geschlossene Verträge können eine Orientierungshilfe sein.

Bei Ausschreibungen konkurrieren verschiedene Bieter um den Zuschlag der EU. Zunächst wird eine Prior Information Notice (Vorankündigung) veröffentlicht. Frühestens 30 Tage danach erfolgt eine Auftragsbekanntmachung (Contract Notice), die Auftragsumfang, Art des Auftrags, maximal verfügbares Budget, Art des Verfahrens (offen oder nicht offen) und Einreichungsfrist enthält. Bei offenen Verfahren wird zeitgleich ein tender dossier veröffentlicht, bei nicht offenen Verfahren wird dieses ausschließlich an ausgewählte Kandidaten gesendet. Das tender dossier beinhaltet Informationen über Abgabe, Inhalt und Auswahl der Angebote sowie auszufüllende Formulare. Ein Bewertungsausschuss stellt eine Empfehlung aus. Von der Ausschreibung bis zur Auftragsvergabe vergehen aus Erfahrung mindestens sechs Monate.


Vergabehöhe entscheidet über Ausschreibungsverfahren

Je nach Schwellenwert greift ein anderes Vergabeverfahren, das wiederum je nach Vertragsgegenstand (Dienstleistungen, Lieferungen, Baumaßnahmen) und Summe leicht variiert. Ausführliche Informationen über die Vergabeverfahren liefert der PRAG.

Rahmenverträge (Framework Contracts, FWC) zwischen der EU und Gruppen von Firmen (Konsortien) haben an sich keinen finanziellen Wert, legen aber die allgemeinen Bedingungen fest, unter denen weitere Aufträge während des Projektes vergeben werden können. Höchstwert für Einzelaufträge, auf die sich diese Konsortien bewerben, beträgt 1 Million Euro. Rahmenverträge laufen zwei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit um weitere zwei Jahre und sind in technische Bereiche (sogenannte Lots) unterteilt. Die Fristen für die Ausschreibungen sind meist sehr kurz, oft nicht länger als zwei Wochen.


Weniger Ausschreibungen, mehr Finanzierungsinstrumente

Bei der Einbindung von Firmen setzt die EU auf neue Finanzierungsinstrumente. Hierzu gehört die Kredithebelung (Kombination öffentlicher EU-Zuschüsse mit Krediten). Diese läuft seit Jahren über die regionalspezifischen Investitionsfazilitäten der EU. Hierbei sieht das Standardverfahren folgendermaßen aus: Entwicklungsbanken reichen Projektvorschläge bei der EU-Kommission ein. Wenn diese von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten bewilligt werden, erhält die Bank das Geld für die Umsetzung; entstehende Ausschreibungen laufen somit direkt über die jeweilige Bank. Die Investitionsoffensive für Drittländer (External Investment Plan, EIP) beinhaltet zusätzlich erstmals neue De-Risking-Maßnahmen (Garantien) für private Investitionen und bietet neue Chancen für Unternehmen, vor allem Investoren und Berater. Durch den EIP sollen bis 2020 Investitionen in Höhe von mindestens 44 Milliarden Euro mobilisiert werden.


Weiterführende Links

Sitzungspläne und Projektbewilligungen

Die Verwaltungsausschüsse für die einzelnen EU-Drittstaatenprogramme sind das Mitentscheidungsorgan der EU-Mitgliedstaaten bei Kommissionsvorschlägen mit erheblichen budgetären Auswirkungen (Komitologieverfahren). Dies betrifft sämtliche landes-, regionen- und themenspezifische Strategiepapiere und Jahresprogramme, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Nur wenn im Ausschuss eine qualifizierte Mehrheit erreicht wird, werden die von der Kommission und dem jeweiligen Partnerland ausgearbeiteten Vorhaben offiziell von der Kommission beschlossen und bilateral unterzeichnet. Der Zeitraum von der Annahme der Programme in den Verwaltungsausschüssen bis zum tatsächlichen Beginn von Ausschreibungen variiert stark. Ausschreibungen müssen im Normalfall während eines Zeitraums von zwei Jahren nach Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung mit dem Partnerland erfolgen.

Für die EU-Programme in Drittstaaten werden den Verwaltungsausschüssen mehrjährige Strategie- und Richtpapiere sowie jährliche Aktionsprogramme mit konkreten Projekten vorgelegt. Für jedes Programm existiert ein Ausschuss.

EU-Förderperiode 2021-2027:

Die Strategiepapiere und Jahresprogramme werden auch von der Europäischen Kommission - mit unterschiedlichem Zeitverzug - auf ihren Webseiten eingestellt.

Veranstaltungen

 2nd EU-Argentina Business Forum
 EU-Ghana Business Forum
02.-03.05.2024EU-Nepal Business Forum, Kathmandu
Registrierungslink
10.-12.04.2024EU-Sambia Business Forum mit Fokus auf die Kupferwertschöpfungskette, Kitwe; Zielsetzung: Die Identifizierung und Bildung von kommerziellen Partnerschaften zwischen Akteuren der Kupferwertschöpfungskette sowie der Ausbau des Kupfersektors in Sambia
Registrierungslink
05.-07.03.2024

3. Uganda-Europa Business Forum, Kampala; Schwerpunktsektoren: Agri-Business, Nachhaltige Mineralien, Infrastrukturaufbau (Energie und Digitales), Nachhaltiger Tourismus

20.-22.02.2024

Kamerun - EU Business Woche, Yaoundé; Schwerpunktsektoren: Landwirtschaft, Energie, Kreislaufwirtschaft, Bergbau, Transport und Logistik, Digitales

28.-29.11.2023 (Hybrid)Iraqi National Trade Forum, Bagdad; Schwerpunktsektoren: Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Verpackung, Logistik
22.-23.11.2023 (Hybrid)EU-Mozambique Global Gateway Investment Forum, Maputo; Schwerpunktsektoren: Digitale Infrastruktur und Dienstleistungen, Klima und erneuerbare Energie, Transport und Logistik, Landwirtschaft/Agri-Business, Tourismus, Ozeane/Blue Economy
17.11.2023 (Hybrid)EU-Angola Business Forum, Luanda; Schwerpunktsektoren: Landwirtschaft/Agribusiness, Fischerei, Logistik/Transport, Energie, kritische Rohstoffe
30.10.2023 (Hybrid)EU-Papua.Neuguinea Business, Trade and Invest Conference, Port Moresby; Schwerpunktsektoren: Landwirtschaft und Fischerei, Energie, Technologie und E-Business 
24.-25.10.2023 (Hybrid)EU-Namibia Business Forum, Brüssel; Schwerpunktsektoren: grüner Wasserstoff, kritische Rohstoffe, nachhaltige Energie
TBAEU-Palestine Business Forum, Bethlehem
11. & 12.10.2023Erstes EU-Botswana Business Forum soll EU-Investitionen fördern
28.9.2022 von 16-18 Uhr (Spanisch)Webinar zum EU-Vergabehandbuch PRAG. Wenn Sie an Ausschreibungen unter Global Europe teilnehmen, müssen Sie ihre Unterlagen nun online einreichen. Wie das geht und was Sie beachten müssen: https://international-partnerships.ec.europa.eu/news-and-events/events/webinar-participant-identification-code-pic-registration-and-validation-electronic-tender-2022-09-28_en
19.09.2022 von 10-12 Uhr (Englisch)Webinar zum EU-Vergabehandbuch PRAG. Wenn Sie an Ausschreibungen unter Global Europe teilnehmen, müssen Sie ihre Unterlagen nun online einreichen. Wie das geht und was Sie beachten müssen: https://international-partnerships.ec.europa.eu/news-and-events/events/webinar-participant-identification-code-pic-registration-and-validation-electronic-tender-2022-09-19_en 
15.06.-16.06.2021Veranstaltung der EU-Kommission: European Development Days
Thema: Green Deal/Klima

 

EU-Sektorseminare in Brüssel

Diese Seminare wurden von jeweils wechselnden Teams der Mitgliedstaaten zu einer bestimmten Branche organisiert.

Struktur der Sektorseminare

Vorträge zu den für die jeweilige Branche relevanten EU-Programmen von Kommissionsmitarbeitern und Finanzinstitutionen (Vormittag)

Kontaktbörse: Networking Gespräche zwischen den teilnehmenden Unternehmen (Informationsaustausch, Kooperationsmöglichkeiten; Nachmittag)

Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Büro in Brüssel oder im Internet unter www.sectorseminars.eu. Hier können Sie sich auch für das jeweils nächste Sektorseminar anmelden.

Informationen zu vergangenen EU-Sektorseminaren

Andere EU-Förderprogramme

EU-interne Förderprogramme

Der überwiegende Teil der EU-Förderung richtet sich auf Programme, die den EU-Mitgliedstaaten zu Gute kommen. Die Drittstaatenprogramme machen dem gegenüber einen relativ geringen Teil der EU-Förderung aus. Es existieren zahlreiche EU-interne Programme, die jeweils für bestimmte Zielgruppen und Förderschwerpunkte offen stehen. Diese sind vielfach auch für Unternehmen aus den EU-Beitritts- und Kandidatenstaaten zugänglich.

Für Unternehmen aus der EU gibt es drei Möglichkeiten, sich um Unterstützung zu bewerben:

  1. Zuschüsse im Rahmen thematischer Förderprogramme, die von den Generaldirektionen (GDs) der Kommission verwaltet werden (z.B. in Forschung, Bildung, Gesundheit und Jugend);
  2. Zuschüsse über die von den jeweiligen nationalen und regionalen Behörden verwalteten Programme. Diese umfassen etwa drei Viertel des EU-Haushalts, einschließlich Strukturfonds und Agrarbeihilfen.
  3. Zinsgünstige Kredite, die über Risikobeteiligungen und Darlehensgarantien der EU an Geschäftsbanken finanziert werden.

Eine detaillierte Linkliste zu ausgewählten EU-Förderprogrammen im Binnenmarkt finden Sie in der rechten Spalte.

Weitere nützliche Links zu EU-Förderprogrammen

Links

Relevante Generaldirektionen (GD) der Europäischen Kommission:

Weitere Links der Europäischen Union:

Informationen zu öffentlichen Ausschreibungen der EU

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