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Zollbericht Kolumbien Zolltarif, Einfuhrzoll

Einfuhrzölle und weitere Einfuhrabgaben

Der Zolltarif Kolumbiens ist nach dem Harmonisierten System (HS) aufgebaut.

Von Susanne Scholl | Bonn

Im Zolltarif ist das sechsstellige HS auf zehn Stellen erweitert.

Die Zollbehörde Kolumbiens "Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales" (DIAN) stellt eine Datenbank mit produktspezifischen Informationen zu den Einfuhrzöllen und -steuern, Zollpräferenzen sowie Einfuhrbeschränkungen gemäß der Nomenklatur des Zolltarifs im Internet bereit. Nach Eingabe der vierstelligen HS-Position oder der sechsstelligen HS-Unterposition werden unter anderem Informationen zu den Einfuhrzöllen (dafür klicken auf den Begriff "Gravamen"), zum Einfuhrregime ("régimen de comercio") und zu den erforderlichen Einfuhrdokumenten ("documentos soporte") bereitgestellt. 

Der Durchschnittszollsatz beträgt laut WTO 5,8 Prozent. Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Einfuhrzolls ist der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Hinzuzurechnen sind Transport- und Versicherungskosten bis zum Einfuhrort in Kolumbien (CIF-Wert). Wareneinfuhren sind mehrwertsteuerpflichtig. Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent.

Kolumbien erhebt Verbrauchsteuern auf unterschiedliche Produkte

Alkoholische Getränke und Tabakwaren unterliegen der Verbrauchsteuer (ISC - Impuesto Selectivo al Consumo), ebenso einige Fahrzeuge, Motorräder, Schiffe und Flugzeuge. Die Steuer beträgt acht oder 16 Prozent. Bei Fahrzeugen ist der Steuersatz abhängig vom Wert. 

Benzin und Dieselkraftstoff (ACPM) unterliegen der Mineralölsteuer (Impuesto Nacional a la Gasolina y el APCM).

Eine Verbrauchsteuer auf Plastiktüten soll der Herstellung und Einfuhr von umweltschädlichen Plastiktüten den Anreiz nehmen. Der Steuersatz wird zu Beginn jeden Jahres neu festgelegt. Für das Jahr 2023 beträgt er gemäß Rundschreiben der Zollbehörde Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales (DIAN) 60 kolumbianische Pesos beziehungsweise 1,2 Cent je Tüte (1 Euro = rund 5.079 kolumbianische Pesos, Stand: 19. Januar 2023).  

Hersteller und Importeure von biologisch abbaubaren, mehrfach verwendbaren oder umweltfreundlichen Plastiktüten können eine Verbrauchsteuerbefreiung oder -begünstigung beantragen. Ob und in welchem Maße ein Produkt umweltfreundlich ist, untersucht die nationale Umweltbehörde "Autoridad de Licencias Ambientales" (ANLA) auf Antrag des Herstellers oder Importeurs. Sie stellt Herstellern und Importeuren dann innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung entsprechende Zertifikate für eine Steuerbefreiung oder Steuerbegünstigung aus. Zertifikate sind ein Jahr lang gültig.

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