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Registrierung

Erst mit Eintragung in das Handelsregister (kaupparekisteri) erlangt die finnische Aktiengesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit. Das Handelsregister führt das nationale finnische Patent- und Registeramt (Patentti- ja rekisterihallitus/Patent- och registerstyrelsen/National Board of Patents and Registration of Finland). Nicht nur Aktiengesellschaften, sondern auch die meisten finnischen Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften sowie Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Finnland sind dort registrierungspflichtig.

Eine kostenlose Recherche der Basiseinträge des Handelsregistereintrags eines finnischen Unternehmens (Unternehmensname, Firmen- und Körperschaftsnummer, Erstregistrierung zum Handelsregister, Unternehmenssitz und Art der letzten Eintragungen) ist in englischer Sprache auf einer Homepage des finnischen Patent- und Registeramtes möglich. Weitere Informationen sind (kostenpflichtig) über die Hauptseite des Informationssystems Virre erhältlich.

Germany Trade & Invest (Stand: 04.09.2020)

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