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Portal 21 Luxemburg

Informationspflicht für Dienstleister

In Folge der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) müssen Dienstleister in Luxemburg bestimmte Informationspflichten gegenüber Dienstleistungsempfängern erfüllen. Hierzu gehört auch, dass sie Dienstleistungsempfängern auf Anfrage Informationen über in einem Verhaltenskodex niedergelegte oder bei einem Berufsverband durchführbare außergerichtliche Verfahren der Streitbeilegung zur Verfügung stellen müssen. Dabei müssen sie näher darlegen, wie die Dienstleistungsempfänger ausführliche Auskünfte über die Merkmale der Verfahren und die Bedingungen, unter denen diese angewandt werden, einholen können.

Die gesetzliche Grundlage hierfür stellt Artikel 19 des luxemburgischen Gesetzes vom 24. Mai 2011 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Loi du 24 mai 2011 relative aux services dans le marché intérieur) in seiner neuesten Fassung dar. Weiterführende Ausführungen zum luxemburgischen Dienstleistungsgesetz und dessen Informationspflichten enthält etwa die Rubrik Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters dieses "Portal 21"-Luxemburg-Beitrages.

Germany Trade & Invest (Stand: 1.11.2020)

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