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Rechtsbericht | Brasilien | Arbeitsschutz

Brasilien: Arbeitsschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind im Arbeitsgesetzbuch enthalten.

Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

Die Regelungen zum Arbeitsschutz werden durch das Arbeitsministerium überwacht, das auf regionaler Ebene durch zahlreiche Büros vertreten wird.

Vor Aufnahme einer betrieblichen Tätigkeit erfolgt eine Inspektion durch die zuständige regionale Behörde. In einem Betrieb ist eine sogenannte Unfallverhütungskommission zur Prävention von Arbeitsunfällen einzurichten, die sich aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammensetzt. Sofern es betrieblich erforderlich ist, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine angemessene, persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei schädlichen und gefährlichen Tätigkeiten haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zuschläge zum Arbeitslohn.

Gesundheitsuntersuchungen sind bei Neueinstellungen sowie bei Verlassen eines Unternehmens auf Kosten des Arbeitgebers durchzuführen. Je nach Einsatzgebiet und mit der auszuführenden Tätigkeit verbundenem Risiko können behördliche Zwischenuntersuchungen angeordnet werden.

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