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Indonesien: Gewerblicher Rechtsschutz

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gab es in den Jahren 2014 bis 2016 umfangreiche Reformen.

Von Dr. Julio Pereira, Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Das Urheberrechtsgesetz ist im Oktober 2014 in reformierter Fassung in Kraft getreten, das überarbeitete Patentgesetz im August 2016 und das neue Markengesetz im November 2016. Die zuständige Behörde für diese und weiteren Rechten des gewerblichen Eigentums ist das Amt für geistige Eigentumsrechte (Direktorat Jenderal Kekayaan Intelektual - DJKI).

Patentrecht

Das überarbeitete Patentgesetz (Undang-undang No. 13 Tahun 2016 Tentang Paten - Patentgesetz Nr. 13/2016) ist am 26. August 2016 in Kraft getreten. Mit ihm wurde das seit 2001 geltende Patentgesetz reformiert.

Nach dem Patentgesetz gibt es zwei Arten von Patenten. Innovative Patente genießen eine Schutzdauer von 20 Jahren ab Anmeldetag ohne Verlängerungsmöglichkeit. Technische Erfindungen in Form neuer Produkte oder Ausrüstungen, die wegen ihrer Form, Bestandteile oder einer besonderen räumlichen Anordnung beziehungsweise Konstruktion einen praktischen Nutzen haben und eine Weiterentwicklung bestehender Produkte oder Prozesse sind, können nur als Gebrauchsmuster (Simple Patent) mit einer Schutzdauer von zehn Jahren ab Anmeldetag ohne Verlängerungsmöglichkeit patentiert werden. Es gilt nun das sogenannte First-to-file-Prinzip.

Im Jahr 2020 wurden mit dem Gesetz zur Schaffung von Arbeitsplätzen (Undang-undang No. 11 Tahun 2020 Cipta Kerja - Gesetz Nr. 11 von 2020) wesentliche Änderungen am Patentgesetz vorgenommen. Das Leitmotiv hinter den Änderungen ist die Modernisierung des Unternehmensumfelds in Indonesien, da das Patentenrecht als restriktiv für Patentinhaber angesehen wurde. In Artikel 20 des Patentgesetzes wurden den Patentinhabern eine Reihe zusätzlicher Verpflichtungen auferlegt, wie z. B. der Technologietransfer und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Indonesien. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen konnte das Patentrecht annulliert oder leicht vor Gericht angefochten werden, auch wenn die besonderen Regeln des geistigen Eigentums nicht verletzt worden waren. Mit den Änderungen, die durch das neue Arbeitsbeschaffungsgesetz eingeführt wurden, sind diese Verpflichtungen gemildert worden. Die Verpflichtung zum Technologietransfer wurde teilweise abgeschafft, was die Erteilung von Patenten auf Erfindungen von Ausländern in Indonesien erleichtert.

Markenrecht

Am 25. November 2016 trat das neue Gesetz über Marken und geografische Herkunftsangaben (Undang-undang No. 20 Tahun 2016 Merek dan Indikasi Geografis - Markengesetz Nr. 20/2016) in Kraft. Mit ihm wurde das seit 2001 geltende Markengesetz reformiert.

Eingetragene Marken werden für eine Dauer von zehn Jahren ab Anmeldetag geschützt (Art. 35 Abs. 1 des Markengesetzes). Eine Verlängerung des Schutzes um ebenfalls zehn Jahre ist möglich. Dem Markenschutz unterfallen Warenzeichen, Dienstleistungs- und Kollektivmarken, Ursprungsbezeichnungen sowie der Unternehmensname. Internationale Marken können nach Vorgaben des Madrider Markenprotokolls registriert werden, das für Indonesien am 2. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Geschützt werden mittlerweile auch Klangzeichen, Hologramme, Farb- und 3D-Marken.

Die Markenanmeldung muss in indonesischer Sprache erfolgen (Art. 4 Abs. 1 des Markengesetzes).

Urheberrecht

Seit 2014 räumt das Urheberrechtsgesetz (Undang-undang No. 28 Tahun 2014 Hak Cipta – Uhreberrechtsgesetz Nr. 28 von 2014) vielen urheberrechtlich geschützten Werken (zum Beispiel Büchern, Musik und Liedern, Kunstwerken) eine Schutzdauer für die Lebensdauer des Schöpfers sowie 70 darauffolgende Jahre ein, beginnend ab dem 1. Januar des auf den Tod des Autors folgenden Jahres (Art. 58 des Urheberrechtsgesetzes). Zudem enthält es Regelungen für die Nutzung und Weiterverbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte über das Internet oder soziale Plattformen. Urheberrechte können im Wege von Lizenzvereinbarungen übertragen und als Sicherungsmittel genutzt werden.

Internationale Übereinkommen

Die Republik Indonesien ist Mitglied einiger internationaler Übereinkommen über den gewerblichen Rechtsschutz, unter anderem der World Intellectual Property Organisation (WIPO) und der Pariser Verbandsübereinkunft.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht wird durch das Gesetz Nr. 5 aus dem Jahr 1999 (Undang-undang No. 5 Tahun 1999 tentang Larangan Praktek Monopoli dan Persaingan Usaha Tidak Sehat - Wettbewerbsgesetz 05/99) geregelt. Dieses Rechtsinstrument sieht Sanktionen für indonesische Unternehmen vor, die Monopole oder unlautere Geschäftspraktiken ausüben. Seine Bestimmungen ähneln denen des deutschen Wettbewerbsgesetzes, allerdings gilt das indonesische Gesetz nicht für Vereinbarungen über gewerbliche Schutzrechte wie Marken, Lizenzen und Patente (Art. 50 des Wettbewerbsgesetzes). 

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