Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Japan | Immobilienrecht

Immobilienrecht in Japan

Für Ausländer bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen zum Erwerb von Grundeigentum oder Immobilien.

Von Delia Leitner, Julia Merle, Frauke Schmitz-Bauerdick

Ein solcher Erwerb wird jedoch nach dem Foreign Exchange and Foreign Trade Law (Forex Law) als Kapitaltransaktion eingestuft und muss dem Finanzminister über die Bank of Japan gemeldet werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Form für Grundstückskaufverträge gibt es in Japan grundsätzlich nicht. Die Registrierung des Eigentumsübergangs muss allerdings nach dem Immobilienregistrierungsgesetz förmlich beantragt werden. Die Eintragungen von Grundstück und Gebäuden erfolgen getrennt, anders als im deutschen Recht sind die Gebäude keine wesentlichen Bestandteile des Grundstücks und können also unterschiedliche Eigentümer haben.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.