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Gesellschaftsrecht in Kenia

Ausländische Unternehmen können in Kenia eine 100-prozentige Tochtergesellschaft gründen. Bei der Gründung von Zweigstellen gibt es jedoch Einschränkungen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage des Gesellschaftsrechts in Kenia ist der Companies Act, 2015, zuletzt geändert durch den Companies (Amendment) Act (No. 28 of 2017). Durch diesen wurde das zuvor noch auf britischem Recht aus dem Jahre 1948 basierende Gesellschaftsrecht grundlegend überarbeitet. Zu beachten sind darüber hinaus der Registration of Business Names Act, der Micro and Small Enterprises Act (No. 55 of 2012) und die Companies (Beneficial Ownership Information) Regulations, 2020.

Gesellschaftsformen

Zu den Gesellschaftsformen des kenianischen Rechts zählen die Company limited by shares, die Company limited by guarantee und die Unlimited company. Alle drei Gesellschaftsformen können sowohl als Private company als auch als Public company gegründet werden. Darüber hinaus gibt es den Sole Proprietorship, vergleichbar in etwa mit dem deutschen Einzelhandelskaufmann, oder den Limited Liability Partnership. Ausländische Unternehmen können außerdem eine Zweigstelle gründen.

Private company limited by shares

Vergleichbar mit der deutschen GmbH ist die Private company limited by shares. Eine derartige Gesellschaft hat maximal 50 Gesellschafter. Die Gesellschafter sind verpflichtet, ein Memorandum of association und Articles of association zu beschließen. Letztere enthalten unter anderem Informationen bezüglich der Ziele der Gesellschaft sowie der Aufgaben der Geschäftsführer und anderer Angestellten. Außerdem ist ein Statement of nominal capital einzureichen, aus dem hervorgeht, wie hoch das nominale Stammkapital und die einzelnen Anteile sind. Es gibt kein Mindestkapital für eine Private company limited by shares. Private companies, die ein Stammkapital von mehr als 5 Millionen kenianische Schilling haben, sind verpflichtet, einen Company secretary einzustellen, der Mitglied des Kenya Institute of Certified Public Secretaries ist. Diese dem deutschen Recht nicht bekannte Position kann durch eine natürliche oder juristische Person ausgeübt werden. Die Haftung der Gesellschafter einer Private company limited by shares ist auf die Höhe des Gesellschaftsvermögens beschränkt.

Public company limited by shares

Die Public company limited by shares entspricht in etwa einer deutschen Aktiengesellschaft. Eine Public company limited by shares ist dadurch gekennzeichnet, dass auf der Gründungsurkunde vermerkt ist, dass es sich eine Public company handelt und die Satzung den Gesellschaftern das Recht einräumt, ihre Anteile zu übertragen sowie der Öffentlichkeit nicht verbietet, Aktien und Schuldverschreibungen zu zeichnen. Bei dieser Gesellschaftsform gibt es keine Grenzen hinsichtlich der Anzahl der Gesellschafter, allerdings ist ein Mindestkapital von 6.750.000 Kenia-Schilling erforderlich. Für die Gründung ist ein Memorandum of association und Articles of Association notwendig. Auch ein Statement of nominal capital muss beim Handelsregister eingereicht werden. Bei der Public company limited by shares ist die Haftung wie bei der Private company auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, allerdings ist die Public company stets verpflichtet, mindestens einen Company secretary zu beschäftigen.

Zweigstelle

Eine Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens kann in Kenia nur dann gegründet werden, wenn mindestens 30 Prozent der Gesellschaftsanteile Kenianern gehören. Für die Gründung müssen unter anderem eine beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags, eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde, eine Liste der Gesellschafter und Geschäftsführer, ein Nachweis über Grundstückseigentum in Kenia sowie die Unternehmensadressen im Gründungsland und in Kenia eingereicht werden. Zweigstellen müssen außerdem einen lokalen Vertreter (local representative) ernennen.

Registrierung

Alle Unternehmen können in Kenia elektronisch über die Webseite des Handelsregisters (Business Registration Service, BRS) gegründet werden. Sie sind im Anschluss an die Gründung im Companies Registry einzutragen.

Weitere Informationen zur Gründung von Unternehmen sind abrufbar auf der Webseite der Kenya Investment Authority (KenInvest), auf der Webseite des Kenya Business Guide sowie auf der Webseite des Companies Registry.

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