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SüdkoreaKapitaltransfer, Gewinntransfer / Devisenrecht
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Nationale Währung ist der Südkoreanische Won (KRW).
28.12.2020
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Der Südkoreanische Won (1 Euro entspricht ca. 1.349 KRW (Stand: Dezember 2020)) ist nicht frei konvertierbar und darf nur von Deviseninländern in Korea gehandelt werden. Devisengeschäfte von Ausländern sind im Zusammenhang mit einer Direkt- oder Portfolioinvestition gestattet. Bei Bartransaktionen mit Fremdwährung ist zu beachten, dass Beträge ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar (US$) bei der Ein- und Ausreise deklariert werden müssen.
Der freie Kapital- und Gewinntransfer ist durch das Auslandsinvestitionsförderungsgesetz (Foreign Investment Promotion Act) grundsätzlich gewährleistet. Für Zahlungen aus Korea ist der Nachweis eines Grundgeschäfts erforderlich. Konten, auch über Won und Devisen, können von Ausländern bei allen „Designated Foreign Exchange Banks“ oder Auslandsbanken mit entsprechender Lizenz eröffnet werden.
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