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Recht kompakt | Südkorea | Devisenrecht

Südkorea: Devisenrecht

Nationale Währung ist der Südkoreanische Won (KRW).

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Der Südkoreanische Won - 1 Euro entspricht ca. 1.437 KRW (Stand: Januar 2024) - darf nur von Deviseninländern in Korea gehandelt werden. Devisengeschäfte von Ausländern sind im Zusammenhang mit einer Direkt- oder Portfolioinvestition gestattet. Bei Bartransaktionen mit Fremdwährung ist zu beachten, dass Beträge ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar (US$) bei der Ein- und Ausreise deklariert werden müssen.

Der freie Kapital- und Gewinntransfer ist durch das Auslandsinvestitionsförderungsgesetz (Foreign Investment Promotion Act) grundsätzlich gewährleistet. Für Zahlungen aus Korea ist der Nachweis eines Grundgeschäfts erforderlich. Konten, auch über Won und Devisen, können von Ausländern bei allen "Designated Foreign Exchange Banks" oder Auslandsbanken mit entsprechender Lizenz eröffnet werden. 

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