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Recht kompakt | Südkorea | Produzentenhaftung

Südkorea: Produzentenhaftung

Der Product Liability Act, der im Jahr 2002 in Kraft trat, regelt die Haftung des Produzenten für die von ihm hergestellten Produkte.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Der Produzent haftet verschuldensunabhängig für Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder des Eigentums, welche durch ein fehlerhaftes Produkt im Privatgebrauch, aber auch im Rahmen betrieblicher Nutzung hervorgerufen wurden. Auch Vermögensschäden werden vom Produkthaftungsgesetz erfasst. Bei Personenschäden kann seit einer Gesetzesänderung im April 2018 auch Strafschadensersatz (punitive damages) zugesprochen werden. 

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