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1995 ist die Republik Korea der WTO beigetreten und hat in diesem Zuge eine Vielzahl an wirtschaftsrechtlichen Reformen durchgesetzt.
13.01.2021
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Das koreanische Rechtssystem basiert im Grundsatz auf der kontinentaleuropäischen, und hier insbesondere der deutschen Rechtsordnung, enthält aber auch zunehmend Elemente des anglo-amerikanischen Rechtskreises.
Zwischen Korea (Rep.) und der Europäischen Union (EU) besteht ein zunächst seit dem 1. Juli 2011 vorläufig angewandtes Freihandelsabkommen (FHA). Wichtig für EU-Unternehmen ist neben der Absenkung der Zölle vor allem der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, die den Zugang von europäischen Gütern zum koreanischen Markt behindern. Dies gilt unter anderem in den Bereichen Automobile und pharmazeutische Industrie. Die Republik Korea pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den zehn ASEAN-Staaten und war Gründungsmitglied von „ASEAN+3“ im Jahr 1997 (ASEAN plus Korea (Rep.), Japan, China). Insgesamt 17 bilaterale Freihandelsabkommen bestehen mit der Republik Korea. Am 15. November 2020 wurde die „Regional Comprehensive Economic Partnership" (RCEP), zu deren 15 Mitgliedstaaten auch Südkorea gehört, in Hanoi unterzeichnet.
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