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Tansania: Rechtsverfolgung

Schiedsurteile können in Tansania gemäß internationalem Recht, Gerichtsentscheidungen nur nach nationalem Recht anerkannt und vollstreckt werden.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Anerkennung und Vollstreckung

Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen Deutschland und Tansania nicht. Rechtsgrundlagen der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Tansania sind der Reciprocal Enforcement of Foreign Judgments Act und der Civil Procedure Code. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Dies ist im Verhältnis zu Deutschland (siehe dazu auch § 328 der deutschen ZPO) grundsätzlich nicht der Fall.

Gerichtssystem

Das Gerichtssystem von Tansania ist unter anderem in Sec. 108 ff. der tansanischen Verfassung geregelt. Danach haben Tansania und Sansibar eigene Gerichtssysteme, die in ihrer Struktur sehr ähnlich sind.

In Tansania ist der Court of Appeal (siehe Sec. 117 der tansanischen Verfassung) das höchste Gericht. Er entscheidet insbesondere über Berufungen und Revisionen gegen Urteile des High Courts. Der High Court (siehe Sec. 108 der tansanischen Verfassung) hat die originäre Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die nicht ausdrücklich einem Spezialgericht zugewiesen sind. Er ist außerdem zuständig für Rechtsmittel gegen Urteile der unteren Gerichte. Der High Court hat ferner drei spezialisierte Abteilungen: die Commercial Division, die Labour Division und die Land Division. Die Commercial Division ist für sämtliche Wirtschaftsstreitigkeiten zuständig. Allerdings ist sie nicht zwingend, sodass die Parteien bei einer das Wirtschaftsrecht betreffenden Streitigkeit die Wahl zwischen der Commercial Division und einem anderen zuständigen Gericht haben.

Die untersten Gerichte setzen sich aus den Resident Magistrates‘ Courts, den District Magistrates‘ Courts und den Primary Courts zusammen. Die Resident Magistrates‘ Courts werden durch einen Beschluss des obersten Richters (chief justice) eingerichtet. In diesem Beschluss ist auch die Zuständigkeit des Gerichts zu regeln. Die Zuständigkeit der District Magistrates‘ Courts hingegen ist in Sec. 40 des Magistrates‘ Courts Act geregelt. Dazu gehören unter anderem Rechtsstreitigkeiten, in denen der Streitwert unter 200 Millionen Tansania-Schilling liegt. Die Primary Courts sind die untersten Gerichte. In Zivilsachen sind sie für bestimmte, in Sec. 18 des Magistrates‘ Courts Act geregelte Rechtsstreitigkeiten zuständig, beispielsweise für vertragliche Forderungen, bei denen der Streitwert nicht mehr als 30 Millionen Tansania-Schilling beträgt.

Daneben gibt es einige spezialisierte Gerichte, beispielsweise das Tax Tribunal, der Tanzania Industrial Court oder das Trade and Service Marks Tribunal.

Auch auf Sansibar ist der Court of Appeal das höchste Gericht. Er ist insbesondere zuständig für Berufungen und Revisionen gegen Urteile des High Court. Der High Court ist hingegen zuständig für Rechtsmittel gegen Urteile der unteren Gerichte. Zu den unteren Gerichten gehören die Resident Magistrates‘ Courts, die District Magistrates‘ Courts und die Primary Courts. Erstere sind zuständig für Rechtsmittel gegen Urteile der District Magistrates‘ Courts sowie in Zivilsachen unter anderem für Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 100.000 Tansania-Schilling. Die District Magistrates‘ Courts sind zuständig für Rechtsmittel gegen Urteile der Primary Courts sowie in Zivilsachen unter anderem für Streitigkeiten, in denen bei Geldforderungen der Streitwert unter 200.000 Tansania-Schilling oder bei Forderungen aus Immobilien der Streitwert unter 300.000 Tansania-Schilling liegt. Die Primary Courts sind in Zivilsachen für Rechtsstreitigkeiten zuständig, in denen der Streitwert unter 10.000 Tansania-Schilling liegt. 

Die vorgenannten Gesetze sowie weitere Informationen zum Thema stehen auf der Webseite United Republic of Tanzania - Judiciary und  – soweit Informationen über Sansibar gefragt sind - auf der Webseite Judiciary Zanzibar zur Verfügung.

Schiedsgerichtsbarkeit

Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Tansania am 11. Januar 1965 in Kraft getreten. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar). Danach sind die Vertragsstaaten verpflichtet, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.

Für tansanische Schiedsverfahren gilt der Arbitration Act, 2020. Danach verwaltet das Tanzania Arbitration Centre nationale Schiedsverfahren und unterstützt die Parteien. Das Gesetz ist auf alle Schiedsverfahren anwendbar, in denen sich der Sitz des Schiedsgerichts auf dem tansanischen Festland befindet. Außerdem sieht das Gesetz Vorschriften zur Anerkennung und Vollstreckung von internationalen Schiedssprüchen vor. Danach können ausländische Schiedsurteile grundsätzlich in Tansania anerkannt und vollstreckt werden.

Anwälte vor Ort

Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Dar es Salaam steht eine Liste von im Land tätigen Anwälten zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit, die auch Kurzinformationen zum Anwaltsrecht enthält.

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