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Produzentenhaftung in der Tschechischen Republik
Die Produzentenhaftung ist in der Tschechischen Republik schon sehr lange gesetzlich verankert.
16.08.2021
Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov
Die Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EWG) wurde in der Tschechischen Republik bereits lange vor dem EU-Beitritt durch das Gesetz Nr. 59/1998 Sb. über die Haftung für durch Produktmängel verursachte Schäden (Zákon o odpovědnosti za škodu způsobenou vadou výrobku) in das nationale Recht umgesetzt. Seit der Neuregelung des tschechischen Zivilrechts finden sich die Vorschriften dazu ausschließlich im tschechischen BGB (§ 2939 bis 2943).