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Recht kompakt | Tschechische Republik | Zahlungsrecht

Zahlungsrecht in der Tschechischen Republik

Tschechien ist nicht Teil der Währungsunion. Gesetzliches Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone.

Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov

Devisenrecht

Der aktuelle Wechselkurs ist auf der Internetseite der Nationalbank abrufbar.

Rechtsgrundlage für das tschechische Devisenrecht ist das Devisengesetz Nr. 219/1995 Sb. (Devizový zákon). Für gewerbsmäßige Geschäfte mit Devisenwerten und für Finanzdienstleistungen bedürfen die sogenannten Devisenstellen (Devizová místa, Banken u.Ä.) einer Lizenz der Tschechischen Nationalbank (Česká národní banka-ČNB). Letztere führt als staatliche Aufsichtsbehörde ferner ein vierteljährlich aktualisiertes Verzeichnis dieser Devisenstellen nebst einem Verzeichnis ausgewählter Einzelpersonen, die zum Devisenhandel lizensiert worden sind. Jährlich veröffentlicht sie zudem einen Bericht über die vergangenen Aktivitäten und künftigen Pläne der Devisenaufsicht.

Zahlungsbedingungen

Die tschechischen Verzugsregeln für Verträge zwischen Unternehmern sind ein Resultat der Umsetzung der europäischen Zahlungsverzugsrichtlinie (2011/7/EU).

Eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen kann nur vereinbart werden, wenn dies den Gläubiger nicht unangemessen benachteiligt. Werden an eine öffentliche Körperschaft Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage. Ausnahmen sind nur begrenzt zugelassen, jedoch nicht länger als 60 Tage. Wurde keine Zahlungsfrist vereinbart, gilt wieder die 30-Tage-Frist. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung oder der Lieferung der Waren, je nachdem welches Ereignis später eintritt. Ist die Annahme oder Überprüfung der Waren Vertragsbestandteil, beginnt damit die Frist. 

Die Verzugszinsen bei Forderungen betragen 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Tschechischen Nationalbank. Bei Verträgen zwischen Unternehmern gibt es zusätzlich einen pauschalierten Schadensersatz für die Eintreibung der Forderung in Höhe von 1.200 CZK.

Das tschechische Gesetz über die Beschränkung von Barzahlungen Nr. 254/2004 Sb., sieht ein Verbot von Bargeldzahlungen ab einer Summe von 270.000 CZK vor (§ 4 ). Bei Verstößen können Strafen in Höhe von bis zu 5 Millionen CZK fällig werden.


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