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Rechtsmeldung Belgien Handelsrecht

Bessere Bekämpfung verspäteter B2B Zahlungen in Belgien

Das belgische Gesetz zur Bekämpfung verspäteter Zahlungen zwischen Unternehmen wird nachgeschärft. Umgehungen sollen unmöglich gemacht werden.   

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das derzeit noch geltende Recht zur Bekämpfung von 2002 sieht ein in der Regel 30-tägiges Zahlungsziel für B2B Rechnungen vor. Es kann allerdings vertraglich auf bis zu 60 Tage verlängert werden. Weiterhin gibt es die auch aus der Richtlinie 2011/7/EU bekannte Verzinsung in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz bei verspäteter Zahlung.

Immer wieder wurde allerdings versucht, die 60 Tage auszudehnen, indem vertraglich vereinbart wurde, dass die Rechnungsstellung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollte oder dass Inspektions- oder Abnahmeverpflichtungen längstmöglich (bis zu 30 Tage) ausgedehnt wurden.   

Solche Regelungen sind nun nicht mehr möglich, weil Verzögerungen wegen Inspektionen und Abnahmen nunmehr in der Zahlungsfrist erfüllt werden müssen. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung kann jetzt nicht mehr vertraglich vereinbart werden. Der Gläubiger ist verpflichtet, dem Rechnungsschuldner alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die er zur Rechnungsstellung benötigt, sobald die Waren erhalten oder die Dienstleistungen erbracht sind. Zusätzlich zu den automatisch anfallenden Zinszahlungen kann künftig bei verspäteter Zahlung ohne weitere Voraussetzungen eine pauschale Gebühr von 40 Euro erhoben werden.

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